FAQ

Wieso tagt die MPK mehrmals im Jahr und weshalb hat regelmäßig ein neues Land den Vorsitz? Warum sollte man das Wort "Bundesland" nicht verwenden und was ist ein Kamingespräch?

Diese und andere Fragen rund um die Ministerpräsidentenkonferenz werden in unseren FAQ beantwortet.

Lesedauer:5 Minuten

Die Ministerpräsidentenkonferenz, auch MPK abgekürzt, ist ein Gremium in Deutschland, das aus den Regierungschefinnen und Regierungschefs der 16 Länder besteht. Sie treffen sich mehrmals im Jahr, um wichtige Angelegenheiten in Bezug auf die Zusammenarbeit und die Abstimmung von politischen Maßnahmen zu koordinieren. Die Beratungen dienen außerdem dem Zweck, die Interessen der Länder gegenüber dem Bund zu formulieren und zu vertreten.

Die Ministerpräsidentenkonferenz ist ein Beispiel für die länderübergreifende Kooperation im föderalen System Deutschlands. Obwohl sie kein Verfassungsorgan ist, hat sie in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung und Einfluss gewonnen. Ihre Sitzungen werden in der Regel von einer hohen medialen Aufmerksamkeit begleitet.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder treffen sich in der Regel mindestens vier Mal im Jahr zur Ministerpräsidentenkonferenz. An zwei Terminen schließt sich eine Besprechung mit dem Bundeskanzler (Bund-Länder-Beratungen) an. Darüber hinaus kann es anlassbezogen Sondertreffen geben. Zuletzt war dies während der Corona-Pandemie besonders häufig der Fall.

Der Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz wechselt jährlich. Seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 gibt es eine feste Reihenfolge unter allen 16 Ländern. Am 1. Oktober 2023 hat Hessen turnusgemäß für ein Jahr den Vorsitz überommen. Zuvor war Niedersachsen an der Reihe, im Herbst 2024 wird Sachsen folgen.

Das Vorsitzland organisiert die Konferenzen, koordiniert die Interessen und vermittelt bei Bedarf zwischen den Ländern. Daran anschließend erfolgt die Abstimmung der Themen mit dem Bund. Die Federführung hat jeweils die Regierungschefin oder der Regierungschef des Landes inne, das den Vorsitz übernommen hat.

Unmittelbar vor jeder Ministerpräsidentenkonferenz stimmen die Regierungschefinnen und Regierungschefs der sogenannten „A-Länder“ und der „B-Länder“ ihre jeweiligen Verhandlungspositionen für die MPK ab.

Als „A-Länder“ werden jene Länder bezeichnet, in denen die SPD die Regierungschefin oder den Regierungschef stellt. Die B-Länder hingegen werden von einer der CDU oder CSU angehörigen Spitze regiert. Länder, die weder einer A- oder B-seitig geführten Landesregierung angehören, werden in eine der beiden Vorbesprechungen aufgenommen. Das betrifft aktuell Baden-Württemberg und Thüringen. Seit der grün-schwarzen Koalition zählt Baden-Württemberg zur B-Seite. Thüringen ist in der Regel bei den A-Vorbesprechungen dabei.

Die Ministerpräsidentenkonferenz beschäftigt sich mit vielen unterschiedlichen Themen zumeist aus dem Zuständigkeitsbereich der Länder außerhalb des Bundesratsverfahrens – darunter Bildung, Gesundheit, Wirtschaft, Umwelt oder Inneres.  

Dabei geht es oft um die Abstimmung gemeinsamer Positionen sowohl untereinander als auch gegenüber und mit dem Bund. Die Themen beinhalten wichtige politische Fragen, die länderübergreifende Auswirkungen haben können. Ein Beispiel ist die Rolle der MPK in der Corona-Pandemie, während der die Regierungschefinnen und Regierungschefs gemeinsam mit der Bundesregierung Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie abgewogen und länderübergreifende Leitlinien vereinbart haben.

In der Praxis dient die MPK auch der Vorbereitung von wichtigen Staatsverträgen (vor allem im Bereich Medienrecht) und Abkommen zwischen den Ländern sowie der Ausgestaltung der Bund-Länder-Beziehungen.

Auch in Fällen, in denen beispielsweise der Europäischen Kommission oder der Bundesregierung eine einheitliche Stellungnahme der Länder vorzulegen ist, bietet sich eine Positionierung der Länder auf einer gemeinsamen Ministerpräsidentenkonferenz an. Darüber hinaus befasst sich die MPK mit Themen der Fachministerkonferenzen, wenn diese eine Sachfrage nicht abschließend entscheiden können oder zwischen unterschiedlichen Fachministerkonferenzen keine Einigung erzielt werden kann.

Die Ergebnisse der MPK-Treffen können vielfältig sein. Auch wenn sie rechtlich nicht bindend sind, kommt ihren Beschlussfassungen eine große politische Bedeutung zu. Bei Abstimmungen hat jedes Land – abweichend zum Bundesratsverfahren –  eine Stimme. In der Regel müssen mindestens 13 der 16 Länder einer Entscheidung zustimmen. Davon ausgenommen ist die Abstimmung über die Geschäftsordnung der MPK, Angelegenheiten, die den Haushalt der Länder betreffen, sowie die Errichtung von Gemeinschaftseinrichtungen der Länder. Hier ist Einstimmigkeit notwendig.

 

 

Es ist eine Wort-Bildmarke zu sehen. Neben dem Schriftzug "Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder 2023/2024 Hessen", sind 16 bunte Punkte zu sehen die in einem Quadrat angeordnet sind. Rechts daneben befindet sich das Wappen des Landes Hessen. Das Hessische Landeswappen zeigt im blauen Schilde einen neunmal silbern und rot geteilten steigenden Löwen mit goldenen Krallen. Auf dem Schilde ruht ein Gewinde aus goldenem Laubwerk mit von blauen Perlen gebildeten Früchten.

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Ministerpräsidentenkonferenz

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder treffen sich in der Regel mindestens vier Mal im Jahr.

Die länderübergreifende Zusammenarbeit in Deutschland ist ein wichtiger Bestandteil des föderalen Systems. Es teilt die politische Macht und Verantwortung zwischen Bund und Ländern, das heißt zwischen der Bundesregierung auf Bundesebene und den Landesregierungen auf Landesebene.

Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan in Deutschland. Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Länder, genau genommen der Landesregierungen. Er ist an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt und muss bei vielen Gesetzen, die die Kompetenzen der Länder berühren, zustimmen, bevor sie in Kraft treten können. Das Abstimmungsverhalten der Bundesratsmitglieder richtet sich nach den Weisungen ihrer jeweiligen Landesregierungen.

Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) ist ein zentrales Instrument, um die Kooperation und Abstimmung zwischen den Ländern außerhalb des Bundesratsverfahrens zu gewährleisten. Die Beschlüsse haben jedoch keine unmittelbare rechtliche Wirkung.

Ein Hauptziel der länderübergreifenden Zusammenarbeit ist es, sicherzustellen, dass politische Maßnahmen und Gesetze nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Länderebene effektiv umgesetzt werden können. Viele Bereiche, die für das tägliche Leben der Menschen relevant sind – wie Bildung, Gesundheit, Verkehr, Umwelt und Inneres – fallen in die Zuständigkeit der Länder. Daher ist es entscheidend, dass die Länder in diesen Bereichen kooperieren, um einheitliche Standards zu schaffen, Ressourcen zu teilen und gemeinsame Strategien zu entwickeln.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der länderübergreifenden Zusammenarbeit ist die Stärkung der regionalen Identität und Vielfalt. Die verschiedenen Länder haben oft unterschiedliche Bedürfnisse, Traditionen und Ansichten. Durch den Austausch und die Zusammenarbeit innerhalb der MPK können sie ihre spezifischen Interessen vertreten und gleichzeitig Kompromisse finden, die die gesamte Nation stärken.

Als Kamingespräch bezeichnet man vertrauliche Gesprächsrunden der Regierungschefinnen und Regierungschefs untereinander. Diese Gespräche finden ohne Mitarbeiter statt, was eine persönliche und informelle Atmosphäre schafft.

Die Konferenzen der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien (CdS-Konferenzen) dienen nicht nur der Vorbereitung der Ministerpräsidentenkonferenzen, sondern auch dem Informationsaustausch und der Abstimmung von strategischen Fragen. Zur Entlastung der Tagesordnung der MPK können sie auch abschließende Entscheidungen treffen. Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vertreten im Falle einer persönlichen Verhinderung auch das jeweilige Landesoberhaupt auf der MPK.

Seit dem 1. Oktober 2023 leitet der Chef der Hessischen Staatskanzlei, Staatsminister Axel Wintermeyer, die CdS-Konferenzen.

Die Bezeichnung „Land“ für die einzelnen Länder in Deutschland hat historische Gründe und unterstreicht die Selbstständigkeit und Staatsqualität der Länder. Sie bringt zum Ausdruck, dass die Länder die Grundlage des Bundesstaates bilden.

Bereits das Heilige Römische Reich bestand aus souveränen Territorialstaaten mit eigenen Gesetzen, Verwaltungen und Herrschern. Mit der Entwicklung über die Bildung des Deutschen Bundes im 19. Jahrhundert hin zur Gründung des Deutschen Reichs im Jahr 1871 wurden die deutschen Länder schließlich zu einem Bundesstaat zusammengeführt. Die in der Reichsverfassung als „Staaten“ bezeichneten Länder behielten eine weitgehende Eigenständigkeit.

Mit der Weimarer Republik und später der Gründung der Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg etablierte sich dann das moderne föderale System, bei dem die Länder Autonomie und eigene Zuständigkeiten beibehielten. Die historische Bezeichnung „Land“ blieb erhalten, auch um die kulturelle und politische Vielfalt der deutschen Regionen zum Ausdruck zu bringen. Das Grundgesetz verwendet deshalb durchgängig den Begriff „Länder“.

Die Weichen für die Bildung eines eigenständigen westdeutschen Staates waren im Jahr 1948 gestellt, als die elf Ministerpräsidenten der Länder der Westzonen in das ehemalige IG-Farben Haus nach Frankfurt geladen wurden. Aus der Hand der drei alliierten Militärgouverneure erhielten die Länderchefs am 1. Juli 1948 die als Ergebnis der „Londoner Sechsmächtekonferenz“ zusammengefassten „Frankfurter Dokumente“. Dort, wo sich das Hauptquartier der US-amerikanischen Streitkräfte in Europa befand, verlasen der amerikanische General Lucius D. Clay, der britische General Sir Brian Robertson und der französische General Pierre Koenig die aus drei Teilen bestehenden Anweisungen. Die Ministerpräsidenten wurden beauftragt, Vorbereitungen für eine „verfassunggebende Versammlung“ bis zum 1. September 1948 zu treffen, die zur Ausarbeitung einer „demokratischen Verfassung“ zusammenkommen sollte. Im zweiten Dokument wurde ein Prüfauftrag zur Neufassung der Ländergrenzen formuliert, während im Dritten das Besatzungsstatut definiert wurde.

Nur wenige Tage später, auf der Koblenzer Konferenz im Hotel Rittersturz, berieten die Länderchefs und kamen in der Folge zu weiteren Treffen im Jagdschloss Niederwald im hessischen Rüdesheim zusammen; schließlich bildete der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee vom 10. – 23. August 1948 die letzte Etappe vor der Einberufung des Parlamentarischen Rates, dessen Auftaktsitzung im Museum König in Bonn am 1. September 1948 stattfand.

Waren die ersten Zusammenkünfte der Minister – bis auf die 1947 erstmals vom bayrischen Ministerpräsidenten Hans Ehard einberufene Tagung – zunächst geprägt von den alliierten Besatzungsbehörden, bildete der Auftrag der „Frankfurter Dokumente“ vom 1. Juli 1948 eine wichtige
Wegmarke im Prozess der Entstehung der Bundesrepublik Deutschland.

Heute ist die Zusammenkunft der Ministerpräsidenten, die in 2024 auf ein 70-jähriges Jubiläum als ständige Einrichtung mit der Ministerpräsidentenkonferenz zurückblicken kann, ein essentielles Gremium föderaler Zusammenarbeit neben den Verfassungsorganen.

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