1.017 Personen wurden von Hessen aus in den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 in ihren Heimatstaat oder in Drittstaaten abgeschoben. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 795 Personen. Die Steigerung in diesem Jahr beträgt mithin fast 30%. Schon im Jahr 2024 hat Hessen die Abschiebungen um ungefähr 20% steigern können.
Der Zugang von Flüchtlingen ist gleichzeitig deutlich zurückgegangen. 2025 hat das Land Hessen im ersten Halbjahr 4.141. Asylsuchende registriert. Im Jahr 2024 waren es im selben Zeitraum noch 6.940 Asylsuchende. Im Vergleich zum Vorjahr sind demnach 40% weniger Flüchtlinge nach Hessen gekommen.
Zu diesen Zahlen führte Innenminister Roman Poseck heute im Einzelnen aus: „Hessen nimmt im Bundesvergleich bei den Abschiebungen weiter einen vorderen Platz ein. Wir haben mit den Schwerpunktsetzungen in der Bearbeitung sowie der modernen Abschiebehafteinrichtung in Darmstadt-Eberstadt sehr gute Strukturen aufgebaut; die zuständigen Mitarbeiter kümmern sich mit Hochdruck um jeden Einzelfall.
Wer vollziehbar ausreisepflichtig, muss unser Land auch grundsätzlich wieder verlassen. Dies ist ein Gebot der Konsequenz unseres Rechtsstaats. Ich bestreite nicht, dass Abschiebungen auch persönliche Härten darstellen können. Abschiebungen sind aber unerlässlich. Zu berücksichtigen ist dabei, dass alle humanitären Gesichtspunkte in rechtsstaatlichen Verfahren sorgfältig geprüft werden. Wenn ein solches Verfahren zu dem Ergebnis kommt, dass eine Pflicht zur Ausreise besteht, ist diese auch umzusetzen. Ansonsten würden Rechtsordnung und Rechtsprechung ignoriert.
Trotz des konsequenten Vorgehens kommen in Hessen auch die Regelungen zur Duldung, zum Beispiel aufgrund eines Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses, umfassend zur Anwendung. So sind 2025 bis Ende Mai 118 Duldungen wegen bestehender Ausbildungsverhältnisse ausgesprochen worden. Im selben Zeitraum des Vorjahres waren es 108 Duldungen. Auch insoweit findet eine sorgfältige Prüfung statt; auch hier gibt das geltende Recht den Rahmen vor.“