Hessisches Ministerium der Finanzen

Weitere Energiekostenhilfe für Vereine steht bereit

Vereine in Hessen können ab sofort für weitere Monate Energiekostenhilfe beantragen. 2,3 Millionen Euro für frühere Monate sind bereits ausgezahlt. Finanzminister Lorz machte sich beim Tierschutzverein Wiesbaden ein Bild davon, wie die Hilfe bislang ankam.

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz

„Gestiegene Energiepreise belasten die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die ehrenamtlich geführten, gemeinnützigen Vereine und Institutionen existenziell. Wir haben deshalb die Energiekostenhilfe für Vereine ins Leben gerufen, denn unsere Vereine sind uns wichtig. Wir konnten sie bislang bereits mit rund 2,3 Millionen Euro unterstützen.“ „Die Vereine in Hessen leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in Hessen. Wir müssen und möchten sie erhalten. Die Energiekostenhilfe ist dazu ein Beitrag in schwierigen Zeiten.“

Zitat Vorsitzende des Tierschutzvereins, Henriette Hackl

„Die Energiekostenhilfe von fast 12.000 Euro war für uns eine sehr gute Sache und hat uns und vor allem unseren Schützlingen weitergeholfen. Wir werden sicherlich noch einmal die Hilfe für 2023 anfordern.“

Fragen und Atworten

Die Energiekostenhilfe für Vereine soll helfen, erhöhte Energiekosten bezahlen zu können, die vom 1. März 2022 bis zum 31. Dezember 2023 angefallen sind. Das Land reagierte damit auf die gestiegenen Kosten, die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine entstanden sind und auch Hessens Vereine getroffen haben. Diese Unterstützung ist Teil des Hilfspakets „Hessen steht zusammen“.

Die Energiekostenhilfe ist in zwei Phasen aufgeteilt: Phase 1 deckt die Monate März 2022 bis Februar 2023 ab; Phase 2 die Monate März bis Dezember 2023. Pro Phase müssen die entstandenen Energiemehrkosten 1000 Euro überschreiten. Werden die 1000 Euro überschritten, werden von der Gesamtsumme der Mehrkosten 80 Prozent erstattet, höchstens jedoch 5000 Euro pro Förderphase.

In besonders begründeten Härtefällen kann die Energiekostenhilfe auch über den Höchstbetrag von 5000 Euro hinaus gewährt werden. Dies war beim Tierheim in Wiesbaden der Fall.

Vereine konnten bereits Anträge für Mehrkosten aus Phase 1 stellen. Ab sofort können auch Anträge für Phase 2 eingereicht werden, also für erhöhte Energierechnungen für die Monate März bis Dezember 2023. Die Vereine haben für alle Anträge Zeit bis zum 31. Mai 2024, unabhängig davon, auf welche Phase sie sich beziehen.

Der Antrag kann beim jeweils fachlich zuständigen Ministerium mit dem auf der jeweiligen Internetseite zur Verfügung gestellten Formular nebst Anlagen gestellt werden. Das zuständige Ministerium bestimmt sich nach dem Satzungszweck des Vereins. Der Antrag muss vom Vorstand des Vereins unterzeichnet werden und ist ausschließlich in digitaler FormÖffnet sich in einem neuen Fenster oder über das Postfach des jeweils fachlich zuständigen Ministeriums einzureichen. 

Es wurden bislang 700 Anträge bewilligt und rund 2,3 Millionen Euro ausgezahlt. 

Informationen zum Hilfspaket  finden Sie im Artikel „Hessen steht zusammen“

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