Die Konferenz der Ministerinnen und Minister sowie der Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales (ASMK) hat sich am Mittwoch im Rahmen einer digitalen Sondersitzung dafür ausgesprochen, die Arbeitsverwaltung aus Arbeitsagenturen und Jobcentern zu stärken und einen entsprechenden Antrag einstimmig beschlossen. Dieser umfasst ein ganzes Bündel an Maßnahmen, um die Arbeitsverwaltung mit Blick auf die bestehenden Herausforderungen zukunftsfest zu machen.
„Wir befinden uns in einem Spannungsfeld: Während qualifizierte Fach- und Arbeitskräfte in vielen Bereichen händeringend gesucht werden, geraten Unternehmen anderer Branchen unter wirtschaftlichen Druck und bauen Stellen ab. Zudem befindet sich die Arbeitswelt im Wandel, Tätigkeiten und Berufe verändern sich und neue entstehen. Für die Stabilität unseres Gemeinwesens ist sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eine entscheidende Voraussetzung. Deshalb bin ich froh, dass wir als politisch Verantwortliche übereingekommen sind, unsere Arbeitsvermittlung für die Bewältigung dieser Aufgaben weiter zu stärken und noch besser aufzustellen. Zudem haben wir gemeinsam beschlossen, bestehende Angebote zu optimieren und klug zu vernetzen“, sagte Hessens Sozialministerin Heike Hofmann als aktuelle ASMK-Vorsitzende.
Bestmögliche Zusammenarbeit von Institutionen und Behörden
In ihrem Beschluss nimmt die Konferenz dafür insbesondere drei Bereiche in den Blick: Zum einen soll die Vermittlung Arbeitssuchender reibungsloser und schneller vonstattengehen: Langjährig beschäftigte Menschen, die plötzlich auf die Arbeitsverwaltung angewiesen sind, sollen bestmöglich unterstützt, gefördert und betreut werden. Zum anderen liegt der Fokus auf Beschäftigten ohne abgeschlossene Ausbildung, denen auch angesichts des Fachkräftemangels mit verschiedenen Modellen zu einem Abschluss verholfen werden soll. Der dritte Schwerpunkt zielt auf die Effizienz der Arbeitsvermittlung ab, die durch weniger Bürokratie erhöht werden soll. Auch die Verbesserung des Dienstleistungsangebots des Arbeitgeber-Services der Bundesagentur für Arbeit nimmt der Beschluss in den Blick: Einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung von 2024 zufolge waren damals nur 41 Prozent der offenen Stellen von Arbeitgebern dort gemeldet. Hier fordert die ASMK den Bund auf, auch gesetzliche Maßnahmen zu entwickeln, um diese Quote zu erhöhen. Zudem müsse der rechtliche Anspruch auf Beratung durch private Arbeitsvermittler ausgeweitet werden.
„Um Menschen zügig in Arbeit zu vermitteln, brauchen wir die bestmögliche Zusammenarbeit von Institutionen und Behörden. Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit der Arbeitsverwaltung beispielsweise mit Ausländerbehörden, den Anerkennungsstellen und sonstigen für die Arbeitsmarktintegration relevanten Einrichtungen hat sich als wirksam erwiesen. Dafür benötigen wir mehr Möglichkeiten der digitalen Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Akteuren auf Länder- und kommunaler Ebene. Die Bundesagentur für Arbeit soll sich daher stärker als bisher an Digitalisierungsprojekten beteiligen, um bei organisations- und rechtskreisübergreifenden Arbeitsprozessen eine gemeinsame Datengrundlage schaffen zu können, die Nutzung gemeinsamer IT-Systeme sowie einen automatisierten und medienbruchfreien Datenaustausch zu ermöglichen. Einrichtungen wie die Jugendberufsagenturen oder die Welcome Center können so in ihrer Effizienz gerade mit Blick auf Vermittlungsaktivitäten wesentlich gestärkt werden und deren bisherige Erfahrungen genutzt werden“, sagte Senatorin Dr. Melanie Leonhard, Koordinatorin der SPD-geführten sogenannten A-Länder und Hamburgs Senatorin für Arbeit.
Bundesagentur und Jobcentern in einer Schlüsselrolle
„In den vergangenen Tagen habe ich viele Gespräche mit Unternehmen und Gewerkschaften geführt und was ich dort gehört habe, macht mir große Sorgen. Immer mehr Unternehmen planen den Abbau von Arbeitsplätzen und es besteht die Gefahr, dass immer mehr gut qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeit verlieren. Wir sprechen da über Leistungsträger, die lange Jahre in die Versicherung eingezahlt und einen wesentlichen Beitrag geleistet haben. Ich sehe es als unsere Pflicht an, dass wir mit Vollgas daran arbeiten, dass das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit unseres Staates nicht verloren geht. Darum ist die Arbeitsverwaltung in einer Schlüsselposition. Genau diese Leistungsträger müssen wir nun an die Hand nehmen. Gute Arbeitspolitik unterstützt die Menschen und gestaltet den Wandel mit ihnen gemeinsam – mit Bundesagentur und Jobcentern in einer Schlüsselrolle“, fügte der nordrhein-westfälische Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann als Koordinator der B-Länder hinzu.
Junge Menschen möglichst nahtlos in Ausbildung oder Arbeit bringen
„Uns ist auf der anderen Seite aber auch sehr wichtig, dass jeder junge Mensch einen guten Start ins Berufsleben hat. Die berufliche Ausbildung ist ein vielseitiges, attraktives Angebot für Menschen mit ganz unterschiedlichen Biographien und schulischen Vorkenntnissen. Es muss weiter unser gemeinsames Ziel sein, junge Menschen möglichst nahtlos in Ausbildung oder Arbeit zu bringen – und denen, die eine Ausbildung abbrechen, einen Weg aufzuzeigen, doch noch einen Abschluss zu erlangen. Dafür brauchen wir ein ausreichendes und attraktives Ausbildungsangebot und entsprechende erreichbare Unterstützungsangebote – etwa in Form individueller, ganzheitlicher und proaktiver Begleitung und Beratung im Vermittlungsprozess“, so Laumann weiter.
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren befassten sich im Rahmen der Sonderkonferenz auch mit dem Abschlussbericht der Kommission zur Sozialstaatsreform, der am Dienstag offiziell vorgelegt worden war. Sie begrüßten die ambitionierten und umfassenden Handlungsempfehlungen der Kommission und sicherten zu, den weiteren Prozess konstruktiv zu begleiten.