Hessische Staatskanzlei

Zum Tod von Generalstaatsanwalt a.D. Prof. Dr. Helmut Fünfsinn

Ministerpräsident Bouffier und Justizministerin Kühne-Hörmann: „Ein höchst engagierter Mann, bei dessen Arbeit immer das Interesse an der Sache und an den Menschen im Vordergrund stand.“

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Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und die Hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann haben tief betroffen auf den Tod des Beauftragten der Hessischen Landesregierung für die Opfer von Terroranschlägen und schweren Gewalttaten und früheren Generalstaatsanwalt Prof. Dr. Helmut Fünfsinn reagiert. Herr Prof. Dr. Fünfsinn verstarb am 6. Februar 2022 im Alter von 67 Jahren. „Wir sind zutiefst bestürzt über den Tod von Herrn Prof. Dr. Fünfsinn und trauern um einen höchst engagierten Mann, bei dessen Arbeit immer das Interesse an der Sache und an den Menschen im Vordergrund stand“, sagten der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und die Hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann heute in Wiesbaden.

„Vorzeitig trat Prof. Dr. Fünfsinn sein Amt als Opferbeauftragter der Hessischen Landesregierung an, um gleich unmittelbar nach dem schrecklichen Anschlag von Hanau den Opfern und ihren Angehörigen zur Seite zu stehen. Mit großem Einfühlungsvermögen war er für sie und auch die Opfer der Amokfahrt von Volkmarsen immer ansprechbar und hat sie auf ihrem Weg begleitet,“ so der Regierungschef. „Er hatte immer ein offenes Ohr für ihre Anliegen und kannte ihre Schicksale bis ins Detail. Auch der Hessischen Landesregierung war Prof. Dr. Fünfsinn immer ein verlässlicher Ansprechpartner und hat unsere Arbeit nicht nur mit seinem hohen zwischenmenschlichen Einsatz, sondern stets auch mit seinen detaillierten Sachkenntnissen zu den verschiedenen Akteuren und Hilfsmöglichkeiten bedeutend bereichert. Meine Gedanken und mein Mitgefühl sind nun bei der Familie und den Freunden des Verstorbenen. Ich wünsche ihnen allen viel Kraft in dieser schweren Zeit“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier.

Herausragendes Fachwissen und vorbildliches Engagement

„Der viel zu frühe Tod von Prof. Dr. Fünfsinn trifft mich schwer. In seiner über 40-jährigen Tätigkeit hat sich Herr Prof. Dr. Fünfsinn große Verdienste um die hessische Justiz, aber auch darüber hinaus erworben. Als Hessischer Generalstaatsanwalt prägte und repräsentierte er die hessischen Staatsanwaltschaften mit herausragendem Fachwissen, vorbildlichen Engagement und mit seinem jederzeit freundlichen und verbindlichen Auftreten. Besonders hervorzuheben ist sein herausragender ehrenamtlicher Einsatz für die Kriminalitätsverhütung in Hessen. Sein Herzenswunsch und Antrieb war es, die Prävention hessenweit zu verankern und voranzutreiben. Als einer der Gründungsväter und zuletzt als Vorsitzender des Landespräventionsrats ist ihm dies über Jahrzehnte in herausragendem Maße gelungen. Die hessische Präventionsarbeit ist untrennbar mit seinem Namen verbunden. Nach seinem Ruhestandseintritt hat Herr Prof. Dr. Fünfsinn darüber hinaus als erster hessischer Opferbeauftragter Geschichte geschrieben und sich mit Herzblut diesem verantwortungsvollen Amt gewidmet“, so Eva Kühne-Hörmann, die fortsetzte: „In all den Jahren der Zusammenarbeit in verschiedenen Positionen habe ich nicht nur den Fachmann, sondern vor allem den Menschen Herrn Prof. Dr. Fünfsinn kennen und außerordentlich schätzen gelernt. Er wird mir sehr fehlen. Meine Gedanken sind bei seiner Familie und den Angehörigen, denen ich für die kommende Zeit der Trauer viel Kraft und Gottes Segen wünsche.“

Werdegang

Prof. Dr. Helmut Fünfsinn wurde am 4. Juli 1954 in Frankfurt am Main geboren. Nach dem Abitur in seiner Geburtsstadt studierte er von 1974 bis 1980 Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Er begann 1980 den juristischen Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main, den er mit der 2. Juristischen Staatsprüfung im Jahr 1983 abschloss. Neben einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Johann Wolfgang Goethe-Universität von 1983 bis 1986 promovierte er im Februar 1985 zum Thema: „Der Aufbau des fahrlässigen Verletzungsdeliktes durch Unterlassen im Strafrecht“. 1985 wurde er zum Richter auf Probe im Richterverhältnis auf Probe mit Dienstleistungsaufträgen bei dem Landgericht Frankfurt am Main und dem Amtsgericht Königstein ernannt. Im Jahr 1989 erfolgte die Lebenszeiternennung zum Richter am Landgericht beim Landgericht Frankfurt am Main. Von April 1984 bis September 2015 war Prof. Dr. Fünfsinn im Hessischen Ministerium der Justiz tätig, zunächst im Rahmen einer Abordnung, dann im Beamtenverhältnis. Ab April 2002 war Prof. Dr. Fünfsinn Abteilungsleiter der Strafrechtsabteilung des Hessischen Ministeriums der Justiz. Im Juni 2014 wurde Prof. Dr. Fünfsinn die akademische Bezeichnung „Honorarprofessor“ durch die Johann Wolfgang Goethe-Universität verliehen. Von 1. Oktober 2015 bis zum 31. März 2020 war Prof. Dr. Fünfsinn als Generalstaatsanwalt als Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main tätig.

Seit seiner Gründung im Jahr 1992 war Herr Prof. Dr. Fünfsinn nebenamtlicher Geschäftsführer des Landespräventionsrats, seit Januar 2018 war er Vorsitzender des Landespräventionsrats. Seit 1. April 2020 war Professor Dr. Fünfsinn Beauftragter der Hessischen Landesregierung für die Opfer von Terroranschlägen und schweren Gewalttaten. Kommissarisch hatte er dieses Amt bereits am 21. Februar 2020 unmittelbar nach dem schrecklichen Anschlag in Hanau am 19.Februar2020 sowie wenige Tage vor der Amokfahrt in Volkmarsen am 24. Februar 2020 übernommen. Seitdem stand er als Ansprechpartner den Betroffenen beider Anschläge zur Seite, vermittelte psychosoziale und finanzielle Hilfen, lotste durch das Hilfesystem, begleitete durch das Ermittlungs- bzw. Strafverfahren und setzte sein ganzes Engagement dafür ein, in enger Abstimmung mit den verschiedenen beteiligten Stellen lösungs- und zukunftsorientiert vorzugehen.

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