Hessische Staatskanzlei

Neue Verkündungsplattform geht am 1. Januar 2024 online

Zum 1. Januar 2024 geht die neue Verkündungsplattform des Landes Hessen online. Auf der von der Staatskanzlei bereitgestellten Internetseite www.verkuendung.hessen.de werden Gesetze und Verordnungen der Hessischen Landesregierung und ihrer Mitglieder sowie aller sonstigen im Gesetz- und Verordnungsblatt amtlich bekannt zu machenden Inhalte vom nächsten Jahr an elektronisch verkündet. Alle neuen Gesetze und Verordnungen des Landes Hessen werden dort vollständig und dauerhaft zum Abruf bereitgehalten.

Durch eine im Dezember 2018 getroffene Verfassungsänderung hat der Gesetzgeber angesichts der zunehmenden Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung nun ausdrücklich die Möglichkeit, das Gesetz- und Verordnungsblatt in elektronischer Form zu führen. Davon hat der Hessische Landtag mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung des Verkündungswesens im Juni dieses Jahres Gebrauch gemacht. Danach bildet das elektronische Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) künftig das alleinige Verkündungsorgan für Gesetze und Rechtsverordnungen der Landesregierung und ihrer Mitglieder. Für den Staatsanzeiger soll eine Umstellung auf eine Führung in elektronischer Form in einem nächsten Umsetzungsschritt erfolgen.

Hohe organisatorische und technische Sicherheitsvorkehrungen

„Hohe organisatorische und technische Sicherheitsvorkehrungen gewährleisten die Authentizität und Integrität des elektronischen Gesetz- und Verordnungsblatts“, sagte Regierungssprecher Tobias Rösmann. So werde jede Nummer des GVBl. mit einemqualifizierten elektronischen Siegel versehen, um die Echtheit und Unverfälschtheit des Dokuments jederzeit überprüfen zu können.

Bürgerinnen und Bürger erhalten mit der digitalen Verkündung eine wesentlich bessere Möglichkeit zur Kenntnisnahme im Vergleich zur bisherigen Veröffentlichung in Papierform. Bislang muss die gedruckte amtliche Fassung des Gesetz- und Verordnungsblatts entweder gegen Entgelt bezogen oder in Bibliotheken eingesehen werden. Künftig kann das in elektronischer Form bereitgestellte Gesetz- und Verordnungsblatt jederzeit, ortsunabhängig und kostenfrei von einem internetfähigen Endgerät aus abgerufen und ohne Einschränkung gespeichert, ausgedruckt und verwertet werden.

Verkündungsprozess wird wesentlich beschleunigt

Mit der elektronischen Bereitstellung des Gesetz- und Verordnungsblatts wird der Verkündungsprozess nicht nur wesentlich beschleunigt, sondern auch anwendungsfreundlicher, barrierefreier und ressourcensparender. Die digitale Verkündungsplattform wurde im Auftrag des Bereichs der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung realisiert. Dies ist ein weiterer Beitrag zur Umsetzung der Strategie Digitale Verwaltung Hessen.

Außer dem unmittelbaren Zugang über die Internetseite www.verkuendung.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster besteht die Möglichkeit, sich über die vorgenannte Internetseite für einen kostenlosen Newsletter anzumelden, der vom 1. Januar 2024 an automatisch über jede neue Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt informiert.