Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Gemeinde Petersberg erhält mehr als 815.000 Euro für Kampfmittelbeseitigung

Vorzeitige Weihnachtsfreude in Petersberg: die Landesregierung beteiligt sich an den 2021 und 2022 entstandenen Kosten der notwendig gewordenen Kampfmittelbeseitigung im Schutz- und Erholungswald „Rauschenberg“ der Gemeinde Petersberg (Landkreis Fulda).

Wie Ministerpräsident Boris Rhein und Innenminister Peter Beuth heute in Wiesbaden bekannt gaben, erhält die Kommune eine Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock in Höhe von mehr als 815.000 Euro.

„Für Bürgerinnen und Bürger von Petersberg ist in diesem Jahr eine lange Leidenszeit zu Ende gegangen. Endlich konnten die explosiven Relikte aus dem Zweiten Weltkrieg erfolgreich beseitigt und das beliebte Naherholungsgebiet wieder für Spaziergänger, Wanderer und Jogger freigegeben werden. Ohne die Bereitschaft und den Willen der Verantwortlichen der Gemeinde Petersberg, den Prozess energisch voranzutreiben, hätten die komplexen und langwierigen Arbeiten nicht so erfolgreich und schnell abgeschlossen werden können. Die Landesregierung lässt die Petersberger mit den hohen finanziellen Belastungen nicht im Stich. Wir freuen uns mit der Kommune, dass dieses Idyll wieder allen zur Verfügung steht und die Gemeinde Petersberg nunmehr mit einer ordentlichen finanziellen Förderung bedacht werden kann“, so der Hessische Ministerpräsident Boris Rhein und Innenminister Peter Beuth.

Aufgrund des Auffindens von Kampfmittelresten aus dem Zweiten Weltkrieg war der Hausberg der Petersberger über viele Jahre gesperrt. In den vergangenen beiden Jahren wurden Kampfmittel beseitigt. Nach Abschluss der letzten Arbeiten im Waldgebiet, welches weit über die Grenzen der Gemeinde bei Spaziergängern, Wanderern, Ausflüglern und Radfahrern beliebt ist, steht das Gebiet nunmehr der Öffentlichkeit wieder als Naherholungsgebiet zur Verfügung.

Hintergrund:

Nach § 58 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz ist zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und zum Ausgleich von Härten bei der Durchführung dieses Gesetzes ein Landesausgleichsstock gebildet worden. Die Mittel für den Landesausgleichsstock werden aus dem kommunalen Finanzausgleich entnommen. Die Mittel werden vom Ministerium des Innern und für Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen bewirtschaftet. Auf Zuweisungen aus dem Landesausgleichsstock besteht kein Rechtsanspruch.

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