„Regelmäßige Tests von Kindern in Kitas und Tagespflegestellen können das direkte und indirekte Infektionsrisiko in den Betreuungseinrichtungen verringern und damit die Verbreitung des Corona-Virus eindämmen. Mit Blick auf die aktuelle Entwicklung des Corona-Virus sehen wir es als unseren Auftrag an, Eltern, Kitas und Kommunen bei der freiwilligen Testung der Kinder zu unterstützen. Deshalb finanziert das Land Hessen Corona-Tests für Kita-Kinder mit 16 Millionen Euro zur Hälfte mit“, erklärten Finanzminister Michael Boddenberg und Sozialminister Kai Klose. Die Träger der Jugendhilfe wurden informiert, dass das Angebot des Landes bis zum Ende der Osterferien (22. April 2022) verlängert wurde. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen beteiligt sich das Land an den Kosten für bis zu drei Tests pro Woche und Kind. Die Jugendämter sind Ansprechpartner für Kitas, die Testungen durchführen möchten.
„Wohlergehen der Kinder hat hohe Priorität“
Minister Boddenberg: „Wir freuen uns über jede Kita und jede Tagespflegeperson, die unser Angebot, die Kleinsten regelmäßig zu testen, in Anspruch nimmt und die Testungen gewissenhaft mit den Eltern umsetzt. Denn jede entdeckte Erkrankung hilft, weitere Ansteckungen zu verhindern“. Im Oktober hatte das Land bei den Kommunen den aktuellen Verbrauch nachgefragt, um den individuellen Bedarf zu erfassen. Insgesamt wurden bisher rund 1,8 Millionen Euro an Landesgeld in Anspruch genommen, gerade einmal knapp 11 Prozent der zur Verfügung stehenden Summe. „Das Land hat bereits im vergangenen Sommer das Geld vollständig überwiesen. Es steht den Kommunen auch weiterhin für Tests zur Verfügung“, erklärte Minister Boddenberg.
Minister Klose: „Gesundheit und Wohlergehen der Kinder haben für uns seit Beginn der Pandemie hohe Priorität. Daher tut die Landesregierung das Möglichste, um großflächige Kitaschließungen zu vermeiden und gleichzeitig die Gesundheit der Kinder und Beschäftigten bestmöglich zu schützen, unter anderem durch präventive Maßnahmen“, sagte Sozial- und Integrationsminister Kai Klose. „Insbesondere solange keine Impfung für Kinder unter fünf Jahren verfügbar ist, muss das Ziel sein, Kinder durch die bestehenden Maßnahmen zu schützen – und davon sind die Tests ein wichtiger Teil. Auch wenn unter den gegebenen Umständen die Angebote frühkindlicher Bildung nur eingeschränkt stattfinden können, wird unter anderem durch die Kindertagesbetreuung die soziale Teilhabe gewahrt“.
Diese Summen stellte das Land im Einzelnen zur Verfügung:
Landkreise und kreisfreie Städte |
zugewiesene Mittel |
---|---|
Darmstadt |
405.908 € |
Frankfurt am Main |
1.944.612 € |
Stadt Offenbach am Main |
331.362 € |
Wiesbaden |
708.149 € |
LK Bergstraße |
688.189 € |
LK Darmstadt-Dieburg |
758.372 € |
LK Groß-Gerau |
534.390 € |
Hochtaunuskreis |
465.441 € |
Main-Kinzig-Kreis |
825.161 € |
Main-Taunus-Kreis |
608.043 € |
Odenwaldkreis |
245.731 € |
LK Offenbach |
905.325 € |
Rheingau-Taunus-Kreis |
476.804 € |
Wetteraukreis |
786.954 € |
LK Gießen |
461.279 € |
Lahn-Dill-Kreis |
509.701 € |
LK Limburg-Weilburg |
438.444 € |
LK Marburg-Biedenkopf |
431.664 € |
Vogelsbergkreis |
268.542 € |
Stadt Kassel |
512.052 € |
LK Fulda |
393.963 € |
LK Hersfeld-Rotenburg |
306.490 € |
LK Kassel |
601.998 € |
Schwalm-Eder-Kreis |
457.236 € |
LK Waldeck-Frankenberg |
397.716 € |
Werra-Meißner-Kreis |
255.096 € |
Summe |
14.718.623 € |
Sonderstatusstädte |
zugewiesene Mittel |
---|---|
Bad Homburg vor der Höhe |
138.040 € |
Fulda |
173.624 € |
Hanau |
245.840 € |
Gießen |
226.969 € |
Marburg |
194.090 € |
Rüsselsheim |
167.701 € |
Wetzlar |
135.112 € |
Summe |
1.281.377 € |
Gesamtsumme |
16.000.000 € |
Hintergrund
Die nationale Teststrategie besagt, dass das Personal in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie die Schülerinnen und Schüler regelmäßig Selbsttests durchführen sollen. Daher stellt das Land Hessen seit den Osterferien 2021 Tests für Schülerinnen und Schüler, das Schulpersonal sowie für Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung.
Eine Empfehlung, welche Tests für die Testung der Kinder geeignet sind, hat das Land nicht ausgesprochen. Dies kann jede Kommunen selbst entscheiden, sie muss allerdings beachten, dass nur die zum Zeitpunkt der Beschaffung für diesen Zweck vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen Tests verwendet werden dürfen.