Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Neuer Schritt zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt

Der Bundesrat hat Hessens Initiative zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt in seiner Sitzung an diesem Freitag zugestimmt.

„Heute ist ein bedeutender Tag für die Opfer von häuslicher Gewalt. Ich freue mich sehr, dass der Bundesrat heute unserer Initiative zugestimmt hat. Die Zahl der Opfer von häuslicher Gewalt steigt kontinuierlich, allein im Jahr 2023 um 6,5 Prozent. Mit dem Beschluss haben die Länder ein sehr klares Zeichen gesetzt: Wir wollen diesem Trend entgegenwirken. Darüber bin ich sehr dankbar“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Mit unsere Initiative haben wir zudem noch etwas Wichtiges erreicht: Wir haben dazu beigetragen, dass das Bewusstsein für die Opfer von häuslicher Gewalt gestärkt worden ist. Seitdem wir die Initiative vorgestellt haben, haben wir bundesweit sehr viel Zuspruch dafür erhalten. Das zeigt einmal mehr, dass das Thema die Menschen beschäftigt.“

Mit dem heutigen Beschluss setzt sich der Bundesrat dafür ein, die Opfer von häuslicher Gewalt besser zu schützen. Dazu soll unter anderem das spanische Modell der elektronischen Fußfessel bundesweit im Gewaltschutzgesetz verankert werden. „Jeden Tag müssen mehr als 700 Menschen in Deutschland häusliche Gewalt über sich ergehen lassen. Nach neusten Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes stirbt nahezu jeden Tag eine Frau wegen häuslicher Gewalt. Aus der Erfahrung wissen wir: Die Fußfessel nach dem spanischen Modell kann Leben retten. Daher brauchen wir sie im Gewaltschutzgesetz. Von der Vorsorge einer möglichen Gefahr bis hin zur Kontrolle nach einer Haftstrafe – alle Schutzlücken wären somit geschlossen“, so der Justizminister.

Der wesentliche Unterschied des spanischen Modells zum bisherigen Einsatz der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) besteht darin, dass keine vordefinierten feste Verbotszonen überwacht werden, sondern sich das zu schützende Opfer in Bewegung befindet. Dabei trägt der Täter eine elektronische Fußfessel, die mit einer GPS-Einheit kommunizieren kann, die das Opfer bei sich trägt. Das System überwacht dadurch sowohl den Standort des Angreifers als auch des Opfers und verwendet feste wie auch dynamische geografische Sperrzonen, um einen Alarm auszulösen, wenn sich Aggressor und Opfer entweder absichtlich oder unabsichtlich begegnen.

Bundesjustizministerium legt Referenten-Entwurf vor

Ein weiterer Beleg dafür, dass das Bewusstsein für die Opfer von häuslicher Gewalt gestärkt wurde, sei laut Hessens Justizminister auch, dass die Bundesregierung mittlerweile einen Referenten-Entwurf zum spanischen Modell im Gewaltschutzgesetz vorgelegt habe. „Der bisherige Bundesjustizminister hat sich dem Thema wenig bis gar nicht angenommen, der Referenten-Entwurf, der nun vorgelegt wurde, ist ein erster Schritt. Er begrenzt bislang das Tragen der Fußfessel auf drei Monate, das ist aus unserer Sicht sehr kurz. Außerdem sieht er bei Verstößen gegen das Tragen lediglich Ordnungsgelder vor, auch das ist nur ein stumpfes Schwert. Am Ende muss eine elektronische Fußfessel auch gegen den Willen des Täters angelegt werden können“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Es besteht auch die Gefahr, dass die Opfer die Kosten für die Fußfessel tragen müssten, da es hierzu keine Regelung im Entwurf gibt. Es darf nicht passieren, dass am Ende die Opfer für ihren eigenen Schutz auch noch bezahlen müssen und sie sich deshalb vielleicht erst gar nicht an die Gerichte wenden. Der Bundesrat hat sich dazu mit der heutigen Zustimmung unserer Initiative klar positioniert.“

Hessen führt spanisches Modell bereits ein

Mit der Überwachungstechnik der neuen Generation, die derzeit in Hessen eingeführt wird, ist das spanische Modell umsetzbar. „Das spanische Modell können wir bereits bei der Führungsaufsicht und bei allen bisherigen Fällen anwenden, jedoch bleibt es uns momentan verwehrt die Opfer von häuslicher Gewalt über einen längeren Zeitraum zu schützen“, so der Minister.