Wirtschafts-, Energie- und Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori sagte dazu: „Langfristiger Leerstand trotz Wohnraummangel ist sozial und wirtschaftlich nicht hinnehmbar. Wer Wohnraum dem Markt bewusst entzieht, während Familien, Azubis oder Pflegekräfte verzweifelt suchen, muss nun mit Konsequenzen rechnen. Wir geben betroffenen Kommunen ein rechtssicheres Werkzeug an die Hand, um Leerstand zu erfassen und wirksam zu sanktionieren. Nach dem Zensus 2022 standen über 122.000 Wohnungen in unserem Land leer – mehr als die Hälfte davon länger als ein Jahr. In Zeiten, in denen Menschen in Städten und Ballungsgebieten händeringend nach bezahlbaren Wohnungen suchen, ist das eine Zumutung.“
Klare Regeln sollen Wohnraummangel entschärfen
Mit dem Leerstandsgesetz erhalten Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten die Möglichkeit, Leerstandssatzungen zu erlassen. Damit kann die erlaubte Dauer des Leerstands auf sechs Monate begrenzt werden. Längere Leerstandszeiten sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig bzw. genehmigungsfähig, etwa bei Sanierungen oder Erbauseinandersetzungen. Wer dagegen verstößt, muss künftig mit spürbaren Sanktionen rechnen.
Mansoori betonte: „Jede leerstehende Wohnung, die wir zurück in die Nutzung holen, ist ein Zuhause für Menschen, die dringend eines suchen. Das ist mehr als Gesetzgebung – das ist ein Versprechen. Heute schreiben wir ein neues Kapitel in der Wohnungspolitik unseres Landes. Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Bezahlbare Wohnungen sind ein Grundstein für soziale Sicherheit und geben den Menschen einen festen Boden für ihre Lebensplanung. Deshalb gehen wir jetzt strukturell an die Ursachen des Wohnraummangels – mit klaren Regeln, mutigen Reformen und Verantwortung auf allen Ebenen.“
Das Gesetz tritt nach Verkündung in Kraft. Danach können die Kommunen unmittelbar beginnen, eigene Leerstandssatzungen zu erlassen.