Im Rahmen des Förderprogramms Sprachmittlung wird die finanzielle Unterstützung von Hilfs- und Schutzeinrichtungen verstetigt, die gewaltbetroffene Frauen mit geringen oder fehlenden Deutschkenntnissen sowie Frauen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen dabei unterstützen, Sprachbarrieren zu überwinden.
Zugang zu Hilfe erleichtern
„Ziel ist, besonders schutzbedürftigen und gewaltbetroffenen Frauen den Zugang zu Hilfesystemen in Hessen zu erleichtern. Allein für den Posten der Sprachmittlung sind im Landeshaushalt für das Jahr 2024 insgesamt 100.000 Euro vorgesehen“, sagt Sozialministerin Heike Hofmann. „Die Maßnahmen sind leider notwendig, da Gewalt gegen Frauen auch in Deutschland noch immer weit verbreitet ist. Die Fortsetzung des Förderprogramms ist für die Landesregierung auch ein wichtiger Schritt im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention zur europaweiten Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.“
Antragsberechtigt sind alle Einrichtungen, die im Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder Aufgaben wahrnehmen – dazu zählen unter anderem Frauenhäuser, Beratungs- und Interventionsstellen und Frauennotrufdienste. Diese können mit den beantragten Mitteln Maßnahmen für barrierefreie Kommunikation wie z.B. den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Dolmetschern finanzieren. Im Rahmen des Förderprogramms ist ein Zuschuss von bis zu 2000 Euro pro Einrichtung vorgesehen. Über die genaue Höhe entscheidet das Regierungspräsidium Kassel nach entsprechender Prüfung.
Hintergrund
Der Gewaltschutz für Frauen wurde in Hessen in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut. Allein für das Haushaltsjahr 2024 stehen im Rahmen der Kommunalisierung sozialer Hilfen insgesamt rund zehn Millionen Euro zur Verfügung.
Förderanträge können ab sofort auf der WebsiteÖffnet sich in einem neuen Fenster des Regierungspräsidiums Kassel eingereicht werden.