Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Justizminister will kritische Infrastruktur besser schützen

Christian Heinz stellt hessischen Gesetzentwurf zum „gemeinschädlichen Hausfriedensbruch“ im Bundesrat vor.

Justizminister Christian Heinz hat an diesem Freitag im Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgestellt, der kritische Infrastruktur in Deutschland besser schützen soll. „Unser Land ist zum Angriffsziel geworden. Unsere Feinde zielen auf unsere kritische Infrastruktur und damit auf die Lebensadern unseres Landes. Erst kürzlich musste der Flugbetrieb am Berliner Flughafen vorübergehend eingestellt werden, weil Drohnen gesichtet wurden. Der Schutz unserer kritischen Infrastruktur steht deshalb im Fokus der politischen Diskussion, das ist gut und richtig. Nicht ausreichend ist bislang der strafrechtliche Schutz vor einem Eindringen in diese sensiblen Anlagen“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Wir müssen abwehrbereiter werden und die Täter hart bestrafen. Derzeit können diejenigen, die Orte der kritischen Infrastruktur ausspähen, unbefugt betreten oder gar mit einer Drohne überfliegen, regelmäßig erst dann strafrechtlich belangt werden, wenn bereits ein Schaden entstanden ist. Der Schutz von Umspannwerken, Flughäfen und Rechenzentren muss aber früher ansetzen.“

Das Funktionieren kritischer Infrastruktur ist elementar für die Sicherheit in Deutschland. Gerade diese sensiblen Orte werden immer wieder mithilfe von Drohnen unbefugt überflogen, um sie auszuspähen. Schon das unbefugte Ausspähen und Überfliegen kann aber im Zweifel zu Betriebseinschränkungen führen. „Wir dürfen nicht dulden, wenn unsere Feinde in unserem eigenen Land ihre Schwärme in die Luft schicken. Um unsere Lebensadern zu kartieren und um Angriffsziele festzulegen. Wer unsere kritische Infrastruktur angreifen will und sie dazu ausspäht, muss mit Konsequenzen rechnen“, sagte der Justizminister.

Neuer Straftatbestand soll Schutzlücke schließen

Der hessische Gesetzentwurf sieht deshalb einen neuen Straftatbestand des „gemeinschädlichen Hausfriedensbruches“ vor. Unbefugtes Eindringen und Aufhalten oder etwa nicht genehmigte Überflüge mit Drohnen oder anderen unbemannten Luftfahrzeugen in geschützte Anlagen werden somit unter Strafe gestellt. „Wir dürfen nicht warten bis Leitungen gekappt oder Drohnen explodieren und somit Menschen gefährdet werden“, so der Justizminister.

Anders als beim klassischen Hausfriedensbruch sollten die Strafverfolgungsbehörden auch ohne Strafantrag der Betroffenen tätig werden können. „Bei kritischer Infrastruktur geht es nämlich nicht nur um den Schutz der Eigentümer, sondern um den der Allgemeinheit“, so Heinz.