Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Justizminister und Generalstaatsanwalt stellen Bilanz der Staatsanwaltschaften vor

Hessens Justizminister Christian Heinz und der hessische Generalstaatsanwalt Torsten Kunze haben an diesem Mittwoch in Frankfurt am Main die Bilanz der Arbeit und die statistischen Zahlen der neun hessischen Staatsanwaltschaften und der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main für das Jahr 2025 vorgestellt. „Die hessischen Staatsanwaltschaften leisten Herausragendes für die Sicherheit und die Rechtsstaatlichkeit in unserem Land“, sagten Justizminister und Generalstaatsanwalt gemeinsam. „Ich bin sehr dankbar, dass wir in unserem Land so engagierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben, die tagtäglich alles dafür geben, Fälle aufzuklären und die Täter zur Verantwortung zu ziehen. Die Staatsanwaltschaften erfüllen eine ganz bedeutende Funktion in unserem Staat. Dafür verdienen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter großen Respekt und Anerkennung“, ergänzte der Justizminister.

I. Zahlen und Fakten

Die Anzahl der neuen Ermittlungsverfahren ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen (um ca. 0,8 %) und lag in dem Jahr 2025 bei insgesamt 421.440 Verfahren. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte in Hessen haben im vergangenen Jahr insgesamt 407.115 Ermittlungsverfahren abgeschlossen.

Die Dauer der Bearbeitung eines Ermittlungsverfahrens betrug in dem Jahr 2025 durchschnittlich ca. 2,8 Monate und ist im Vergleich zum Vorjahr (ca. 2,7 Monate) nahezu konstant.

Auch in dem Jahr 2025 haben die hessischen Staatsanwaltschaften mit Unterstützung von Behörden der Polizei sowie der Zoll- und Finanzverwaltung erfolgreich Gewinne aus Straftaten gesichert und den Tätern entzogen. Seit Mai 2025 hat zudem das Gemeinsame Finanzermittlungszentrum (GFEZ), in dem Staatsanwaltschaft, Polizei und Finanzverwaltung unter einem Dach zusammenarbeiten, in Frankfurt seine Arbeit aufgenommen. Die endgültigen Einnahmen aus der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung zugunsten des Staatshaushalts betrugen in dem Jahr 2025 über 17,7 Millionen Euro. Über 6,9 Millionen Euro sicherten die hessischen Staatsanwaltschaften in ihren Ermittlungs- und Strafverfahren in dem Jahr 2025 zugunsten der Opfer von Straftaten.

„Die Abschöpfung von Vermögen, das aus Straftaten stammt, stellt eine bedeutende Säule der Strafverfolgung dar. Wir haben die personellen Ressourcen und die Fortbildung in diesem Bereich maßgeblich verstärkt. Hierdurch können die Opfer von Straftaten unmittelbar entschädigt und kriminell erlangte Gelder wieder der Allgemeinheit zugeführt werden. Zudem senden unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit einer konsequenten Vermögensabschöpfung eine deutliche Botschaft in die Gesellschaft: Verbrechen lohnt sich nicht“, führte Generalstaatsanwalt Torsten Kunze hierzu aus.

Zudem haben die hessischen Staatsanwaltschaften in dem Jahr 2025 über 95,5 Millionen Euro an Sanktionen gegen Unternehmen im Wege der sogenannten Verbandsgeldbuße (§§ 29a, 30 OWiG) zugunsten des hessischen Fiskus und damit für die Allgemeinheit verhängt (Vorjahr: über 68 Millionen Euro). Der bedeutendste Anteil der verhängten Verbandsgeldbußen stammt aus Verfahrenskomplexen der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main im Zusammenhang mit der Verwendung von Diesel-Abschaltvorrichtungen und sogenanntem „Greenwashing“ bei Kapitalanlagen. Durch verstärkte landesweite Fortbildungen unter Federführung der bei der Generalstaatsanwaltschaft gegründeten Zentralstelle für Vermögensabschöpfung und Verbandsgeldbußen (ZVV) werden die Staatsanwaltschaften beim Ausbau der bereits bestehenden Fachkompetenzen in diesem Gebiet kontinuierlich unterstützt. So ist es im letzten Jahr gelungen, das notwendige Fachwissen hessenweit auszubauen und auch bei weiteren Staatsanwaltschaften entsprechende Verfahren erfolgreich durchzuführen.

Justizminister Christian Heinz sagte: „Die Bürgerinnen und Bürger können in unserem Rechtsstaat darauf vertrauen, dass wir die Gewinne aus Verbrechen sichern und Geldstrafen der Allgemeinheit zugutekommen. Durch die hervorragende Arbeit der hessischen Staatsanwaltschaften auch bei der Vermögensabschöpfung wird kriminellen Strukturen unmittelbar der Geldhahn abgedreht.“

In dem Jahr 2025 schritt auch die Digitalisierung in den Staatsanwaltschaften weiter voran. So wurde die elektronische Akte (E-Akte) zwischen August und Dezember 2025 in allen hessischen Staatsanwaltschaften und der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main eingeführt. Der Einführung der E-Akte gingen eine Pilotierungsphase in der Staatsanwaltschaft Darmstadt und umfängliche Hospitations- und Schulungsmaßnahmen voran.

„Die E-Akte wurde zum 1. Januar 2026 flächendeckend in der hessischen Justiz eingeführt. Sie ist die Grundlage für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Unser Ziel ist es, den hessischen Staatsanwaltschaften zum Ende der Legislatur ein KI-Tool bereitzustellen“, sagte Justizminister Christian Heinz.

„Mein besonderer Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatsanwaltschaften, die durch ihr hervorragendes Engagement die Einführung der E-Akte in der sehr kurzen Zeit ermöglicht haben. Es handelt sich um ein epochales Reformprojekt, das in der Umstellungsphase erhebliche Herausforderungen mit sich bringt – gerade auch im ohnehin besonders belasteten Bereich der staatsanwaltschaftlichen Sekretariate“, sagte Generalstaatsanwalt Torsten Kunze.

II. Schwerpunkte der Staatsanwaltschaften

In dem vergangenen Jahr beschäftigten sich die hessischen Staatsanwaltschaften und die Amtsanwaltschaft mit allen auch bundesweit bekannten Kriminalitätsbereichen, darunter solche, die eine hohe Spezialisierung erfordern, aber auch mit einer Vielzahl von Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der sogenannten Alltagskriminalität, die Bürgerinnen und Bürger in besonderer Weise betrifft. Im Folgenden werden besondere Schwerpunkte der staatsanwaltschaftlichen Arbeit im vergangenen Jahr dargestellt:

Wenngleich die Anzahl der Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Tötungsdelikten nur einen vergleichsweise kleinen Anteil an der Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren einnimmt, ist die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften in der gesellschaftlichen Wahrnehmung stark von diesen Verfahren wegen Kapitalverbrechen geprägt. In dem Jahr 2025 wurden bei den hessischen Staatsanwaltschaften 570 neue Ermittlungsverfahren wegen versuchter und vollendeter Tötungsdelikte erfasst (gegenüber 536 in dem Jahr 2023 und 468 in dem Jahr 2024). „Durch neue technische Möglichkeiten werden Ermittlungsverfahren und auch die Beweisaufnahme in Hauptverhandlungen wegen des Vorwurfs von Tötungsdelikten stetig komplexer – diese sichern aber auch eine sehr hohe Aufklärungsquote“, führte Generalstaatsanwalt Torsten Kunze aus.

Im Bereich der häuslichen Gewalt stellen Kapitalverbrechen bisweilen den traurigen Höhepunkt einer sich aufbauenden Gewaltspirale dar. Die Zahl der neu eingegangenen Ermittlungsverfahren wegen Fällen häuslicher Gewalt ist zwar leicht rückläufig (- 3,3 %), bewegt sich aber auf konstant hohem Niveau, nachdem die Zahlen in den Vorjahren wiederholt angestiegen sind (2022: 8.726 / 2023: 9.282 / 2024: 9.475 / 2025: 9.162).

„Häusliche Gewalt betrifft vor allem Frauen in unserem Land. Die meist männlichen Täter müssen mit harten Konsequenzen rechnen. Die Landesregierung betrachtet Frauensicherheit ganzheitlich und handelt ressortübergreifend. Aus Hessen kommen entscheidende Impulse für mehr Frauensicherheit in Deutschland. Hessen ist Antreiber für den besseren Schutz von Frauen vor Gewalt und sexuellen Übergriffen. Von der neuen Fußfessel über Vorschläge beim Sorge- und Umgangsrecht bis hin zum Schutz in familiengerichtlichen Verfahren – all diese Maßnahmen sind bereits von der Bundesregierung aufgegriffen worden“, sagte Justizminister Christian Heinz.

„Häusliche Gewalt findet häufig im geschützten privaten Bereich statt. Die Zahlen geben schon deshalb Anlass zur Sorge, da von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist. Eine konsequente staatliche Reaktion in diesem Bereich trägt unmittelbar zum Schutz von Frauen vor körperlichen Übergriffen während Beziehungen oder nach deren Beendigung bei. Strafverfolgung kann hier aber nur einen Beitrag zur Lösung des Problems leisten, sie muss durch weitere Maßnahmen flankiert werden“, sagte Generalstaatsanwalt Torsten Kunze.

Die Verfolgung von Wirtschaftskriminalität stellt weiterhin einen der anspruchsvollsten und komplexesten Bereiche der Strafverfolgung dar. Ihre Bekämpfung erfordert eine hohe fachliche Expertise bei den Ermittlerinnen und Ermittlern, beachtliche Ermittlungsressourcen und nicht zuletzt eine schnelle Reaktionsfähigkeit auf neue Kriminalitätsentwicklungen, deren Dynamik durch die Digitalisierung und Internationalisierung immer mehr zunimmt. Die Zahl der registrierten Wirtschaftsstraftaten nebst Geldwäsche und Steuerstraftaten ist im letzten Jahr um gut 20 % erheblich gestiegen (2025: 27.376 / 2024: 22.729).

Die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität in Hessen ist deshalb eine Gemeinschaftsaufgabe der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafrachen in Frankfurt am Main, der Abteilungen für Wirtschafts- und Steuerstrafsachen der weiteren hessischen Staatsanwaltschaften, der Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft und des Zentrums Frankfurt am Main der Europäischen Staatsanwaltschaft.

Gerade der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen in Frankfurt kommt insoweit eine maßgebliche Bedeutung zu, weil sie am Banken-, Börsen- und Finanzplatz in Frankfurt angesiedelt ist und dadurch nicht zuletzt im Kapitalmarktstrafrecht über eine außerordentlich hohe und bundesweit anerkannte Expertise verfügt, die sie immer wieder mit zahlreichen erfolgreich abgeschlossenen Verfahren unter Beweis stellt.

So wurde in dem Jahr 2025 ein Urteil gegen einen Angeklagten wegen Insiderhandels rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof im November 2025 über die Revisionen entschieden hat. Dem Angeklagten lag zur Last, über einen Zeitraum von mehreren Jahren Insiderhandel betrieben zu haben, indem er Informationen eines befreundeten Investmentbankers, insbesondere zu bevorstehenden Übernahmen von Unternehmen, für Aktienkäufe und -verkäufe in großem Umfang nutzte oder die Informationen zu diesem Zweck an andere Personen weitergab. Der Angeklagte wurde vom Landgericht Frankfurt am Main zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Zudem wurde bei ihm die Einziehung von Taterträgen in Höhe von ca. 9,4 Mio. Euro angeordnet.

Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft ist hessenweit auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem Außenwirtschaftsgesetz zuständig. In einem Ermittlungsverfahren wegen sanktionswidrigem Handel mit maritimer Unterseetechnik hat das Landgericht Frankfurt am Main den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren war zugleich Ausgangspunkt einer umfassenden internationalen Berichterstattung eines vom Norddeutschen Rundfunk geleiteten Rechercheverbunds.

In einem weiteren Verfahren der Schwerpunktstaatsanwaltschaft wegen eines so genannten „CEO-Frauds“ mit Schäden im zweistelligen Millionenbereich konnte Anklage gegen sechs Personen erhoben werden, die im Dezember 2025 aus laufender Untersuchungshaft heraus zu Haftstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten sowie fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt wurden. Zudem wurden hohe sechsstellige Beträge eingezogen.

Die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte werden weiterhin durch die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft strafrechtlich aufgearbeitet. Nachdem ein wesentlicher Teil der Cum-Ex-Verfahrenskomplexe bearbeitet und abgeschlossen werden konnte, ermittelt die Eingreifreserve in noch 10 umfangreichen Verfahrenskomplexen gegen insgesamt 43 Beschuldigte. In dem Jahr 2025 hat das Landgericht Frankfurt am Main zwei weitere Angeklagte verurteilt und gegen diese Gesamtfreiheitsstrafen von 2 Jahren 6 Monaten bzw. 2 Jahren und 7 Monaten ausgesprochen sowie die Einziehung eines Betrages in Höhe von 2,78 Millionen Euro angeordnet, wobei das Urteil bisher nicht rechtskräftig ist. Bisher wurden insgesamt 12 Angeklagte aus den einzelnen Verfahrenskomplexen durch Gerichte in Frankfurt am Main und Wiesbaden, teilweise bereits rechtskräftig, verurteilt und fünf Verfahren nach dem OWiG gegen Bankinstitute abgeschlossen.

„Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Allein bei Cum-Ex ist in der Bundesrepublik Deutschland ein geschätzter Schaden von zehn bis 12 Milliarden Euro verursacht worden. Das dürfen wir nicht einfach zulassen. Hessen hat deshalb einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der vorsieht, dass künftig auch die Gewinne aus vergleichbaren Geschäften bei Leerverkäufern abgeschöpft werden können. Ich bin sehr dankbar, dass der Bundesrat die hessische Initiative unterstützt hat. Nun muss der Bundestag entscheiden“, sagte der Justizminister.

III.  Bekämpfung organisierter Kriminalität

„Strukturen nationaler und internationaler organisierter Kriminalität generieren jährlich illegale Einkünfte in großem Umfang und zeichnen für Straftaten verschiedenster Art verantwortlich. Diesen Angriffen auf unseren Rechtsstaat treten wir vehement entgegen. Durch eine konsequente Strafverfolgung werden die hessischen Staatsanwaltschaften auch zukünftig die Strukturen der organisierten Kriminalität aufdecken und bekämpfen. Die Sicherung und Abschöpfung illegal erlangter Vermögen ist hierfür von besonderer Bedeutung“, sagte Generalstaatsanwalt Torsten Kunze.

Tätergruppierungen aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität (OK) weiten zunehmend ihr Tätigkeitsfeld über den Deliktsbereich Betäubungsmittelhandel hinaus in andere Deliktsbereiche aus. Schwerpunkte sind zunehmend insbesondere in den Bereichen Wirtschaftskriminalität, Schleusungsdelikte, Geldwäsche sowie Straftaten mit Gewalt- und Waffenkriminalität zu beobachten. Die Ermittlungen zeigen, dass kriminelle Netzwerke ihre Strukturen flexibel anpassen und deliktsübergreifend agieren, um sich neue Einnahmequellen zu erschließen und bestehende weiter auszubauen. Kriminelle Strukturen weisen zunehmend auch wirtschaftliche Verflechtungen auf. „Wir müssen die Organisierte Kriminalität mit allen Mitteln des Rechtsstaats bekämpfen, die Einziehung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte spielt dabei eine wichtige Rolle“, sagte Justizminister Christian Heinz.

Die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main führt bereits seit 2022 gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen die international agierenden Verantwortlichen der kriminellen Organisation „Die Firma“, die jedenfalls ab dem Jahr 2020 Kokain und Cannabis im vierstelligen Kilogrammbereich im Rhein-Main-Gebiet umgesetzt hat. In dem genannten Ermittlungskomplex befanden sich von den 33 Mitgliedern und Geschäftspartnern der „Firma“, die als Beschuldigte geführt werden, insgesamt 23 in Haft im In- und Ausland. Von ihnen wurden mittlerweile 17 in insgesamt sechs Verfahren zum Landgericht Frankfurt am Main angeklagt. Bislang wurden 11 Personen, darunter zwei Geschäftspartner und ein Geldwäscher der „Firma“, zu Freiheitsstrafen zwischen 3 Jahren 10 Monaten und 11 Jahren 6 Monaten verurteilt, wobei die Urteile überwiegend rechtskräftig sind. Insgesamt wurde die Einziehung von Taterträgen aus dem Betäubungsmittelhandel in Höhe von ca. 2,9 Mio. Euro und aus der Geldwäsche in Höhe von ca. 5,5 Mio. Euro angeordnet.

Die Durchsetzung eigener illegaler Interessen mittels Gewalt stellt ein zentrales Kennzeichen organisierter Kriminalität dar. Hierzu greift sie auch auf Schusswaffen zur Durchsetzung ihrer Ziele zurück und gefährdet damit die innere Sicherheit. Nachdem die Eingreifreserve bereits in den Vorjahren in einem umfangreichen Ermittlungskomplex wegen Waffenhandels im Bereich der organisierten Kriminalität im Rhein-Main-Gebiet Verdächtige festgenommen und Anklagen erhoben hatte, wurde in einem weiteren Ermittlungsverfahren in dem Jahr 2025 ein 43-jähriger deutscher Staatsangehöriger aus Südhessen wegen des Verdachts des illegalen Waffen- und Betäubungsmittelhandels festgenommen und angeklagt. Die zuständige Strafkammer hat den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Europaweit zeichnet sich das Kriminalitätsphänomen „violence as a service“ ab. Charakteristisch für diese neue Dimension der schweren und organisierten Kriminalität ist die gezielte Anwerbung, Beauftragung und Ausführung schwerer Gewaltdelikte durch leicht beeinflussbare Täter. Häufig handelt es sich um Minderjährige oder junge Erwachsene, wobei die Täter regelmäßig aus dem Ausland stammen. Dort sind sie häufig bereits polizeilich in Erscheinung getreten und reisen zur Tatbegehung nach Deutschland ein. Das Spektrum der Straftaten bei diesem Phänomen ist breit gefächert und reicht von nächtlichen Angriffen mit eigens hergestellten Sprengsätzen über gezielte Schusswaffenattacken auf Fahrzeuge, Wohngebäude und Gastronomiebetriebe bis hin zu überfallartigen Gewalttaten gegen Personen. Die hessischen Ermittlungsbehörden haben dieses Kriminalitätsphänomen erkannt und begegnen ihm mit einer konsequenten Strafverfolgung. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat in diesem Phänomenbereich bereits Erfolge erzielt und nach umfangreichen und intensiven Ermittlungen mit internationalem Bezug einen marokkanisch-stämmigen 20-jährigen Niederländer aus Amsterdam als Hintermann identifiziert. Dieser soll die unmittelbar Ausführenden für Taten in Taunusstein und Frankfurt am Main in den Niederlanden rekrutiert, beim Bombenbau angeleitet, nach Deutschland gefahren und bei der Tatausführung vor Ort überwacht und geführt haben. Die niederländischen Behörden wurden um die Auslieferung des 20-Jährigen nach Deutschland ersucht.

Auch im Bereich der Schleusung sind eine zunehmende Professionalisierung und organisierte Formen der Schleusungskriminalität festzustellen. Hierzu zählen insbesondere die sogenannten „Edelschleusungen“, bei denen Aufenthaltserlaubnisse durch Täuschung der Ausländerbehörden beispielsweise durch die Gründung von Scheinfirmen unter Einsatz erheblicher finanzieller Mittel erlangt werden, sowie Schleusungsstrukturen im Zusammenhang mit Prostitutionsgewerben. Einen Schwerpunkt der Arbeit der Eingreifreserve bildet die nachhaltige Bekämpfung derartiger Strukturen.

Im Bereich der banden- und gewerbsmäßigen Schleusung zum Zwecke der Ausübung der Prostitution erfolgt die Einreise der weiblichen Personen überwiegend mithilfe erschlichener Aufenthaltstitel, die von Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgestellt wurden und keine Erwerbstätigkeit erlauben. Die Betreiber der Prostitutionsstätten unterstützen den unerlaubten Aufenthalt und beschäftigen diese Personen illegal, wodurch Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten und Steuern hinterzogen werden. Hinweise auf Menschenhandel oder Zwangsprostitution liegen hingegen regelmäßig nicht vor. Diesem Kriminalitätsphänomen hat sich die Eingreifreserve auch in dem Jahr 2025 weiter gewidmet und in zwei Verfahrenskomplexen 6 Personen angeklagt; 5 weitere Personen wurden in dem Jahr 2026 angeklagt. Hessische Gerichte haben die Angeklagten zu Freiheitsstrafen zwischen 1 Jahr 6 Monaten und 7 Jahre 6 Monaten verurteilt.

Im Bereich der sogenannten Edelschleusungen hat die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main in dem Jahr 2025 in zwei Verfahrenskomplexen insgesamt 12 Personen, darunter ein Rechtsanwalt sowie ein Steuerberater, wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern angeklagt. Eine Hauptverhandlung steht noch aus.

Nachdem bereits in dem Jahr 2024 ein erheblicher Rückgang der Fallzahlen bei Geldautomatensprengungen in Hessen zu verzeichnen war, konnte auch in dem Jahr 2025 eine weitere Abnahme der Fallzahlen festgestellt werden. Betrug die Anzahl der registrierten Geldautomatensprengungen in dem Jahr 2023 noch 61, sank diese in dem Jahr 2024 auf 24 und in dem Jahr 2025 schließlich auf 6, wobei die Täter nur in 3 Fällen an das Bargeld in den Automaten gelangen konnten. Der durch die Taten verursachte Gesamtschaden ging ebenfalls erheblich zurück. In dem Jahr 2025 haben Gerichte in Hessen gegen erwachsene Täter von Geldautomatensprengungen, die kriminellen Organisationen angehören, Freiheitsstrafen zwischen 3 Jahren und 8 Monaten sowie 13 Jahren und 9 Monaten verhängt. Zudem fand, soweit ersichtlich, bundesweit erstmals ein Verfahren vor einer Schwurgerichtskammer gegen Täter aus dem Bereich der Geldautomatensprengungen wegen versuchten Mordes im Zusammenhang mit der Explosionswirkung einer Geldautomatensprengung statt, auch wenn letztlich keine Verurteilung wegen eines Kapitaldelikts erfolgt ist.

„In diesem Kriminalitätsbereich konnten in Hessen beeindruckende Erfolge durch eine konsequente und zentralisierte Bekämpfung der Geldautomatensprengungen erreicht werden. Mein ausdrücklicher Dank und meine Anerkennung gelten den beteiligten Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Ein hochgefährliches Kriminalitätsphänomen konnte durch ausgezeichnete Arbeit wieder zurückgedrängt werden“, so Generalstaatsanwalt Torsten Kunze.

Straftaten zum Nachteil lebensälterer Menschen sind ein bundesweit verbreitetes Phänomen. Die Täter setzen insbesondere auf sogenannte Schockanrufe, Enkeltrickbetrügereien oder geben sich als falsche Polizeibeamte oder falsche Bankmitarbeiter aus und nutzen gezielt das Vertrauen und die Schutzbedürftigkeit lebensälterer Personen aus. Immer wieder gelingt es ihnen, ihre Opfer um hohe Geldbeträge oder Wertgegenstände zu betrügen und diese teilweise über mehrere Tage oder Wochen zu täuschen. Zu diesen materiellen Einbußen tritt nicht selten eine erhebliche und nachhaltige emotionale Belastung der Opfer. Die Bekämpfung von Straftaten zum Nachteil lebensälterer Menschen war deshalb auch in dem Jahr 2025 bei der Eingreifreserve konzentriert, um durch die gebündelte Bearbeitung der Verfahren sowie die enge Zusammenarbeit mit den hessischen Polizeibehörden eine möglichst hohe Tataufklärung zu erreichen. Die Ermittlungsbehörden sind in dem vergangenen Jahr wiederholt durch konzentrierte Aktionen gegen kriminelle Banden vorgegangen. Im Juli 2025 konnte durch einen intensiven Austausch mit den polnischen Strafverfolgungsbehörden ein mit sogenannten Schockanrufen nach Deutschland in Zusammenhang stehendes „Callcenter“ in der polnischen Stadt Bydgoszcz lokalisiert und zerschlagen werden. Die Eingreifreserve ermittelt in 11 Verfahrenskomplexen gegen eine zweistellige Anzahl von Beschuldigten und hat in dem Jahr 2025 mehrere Anklagen erhoben. Hessische Gerichte haben gegen 5 erwachsene Täter Freiheitsstrafen zwischen 9 Monaten und 3 Jahren 9 Monaten verhängt. Durch die gemeinsame und intensive Zusammenarbeit der Generalstaatsanwaltschaft mit der hessischen Polizei konnten hierdurch potentielle Schäden in erheblicher Höhe verhindert werden.

„Straftaten zum Nachteil lebensälterer Menschen wiegen besonders schwer, da die Täter gezielt die lebensälteren und besonders schutzbedürftigen Bürgerinnen und Bürger als Opfer aussuchen. Die Täter hinterlassen bei den Geschädigten – neben finanziellen Schäden – nicht selten auch erhebliche persönliche Belastungen. Umso wichtiger ist die konsequente Strafverfolgung dieses Deliktsphänomens“, so Generalstaatsanwalt Torsten Kunze.

IV. Bekämpfung der Internetkriminalität

Das Rhein-Main-Gebiet gehört zu den bedeutendsten IT- und Hightech-Standorten weltweit. Die Region bildet den größten IT-Cluster in Europa und profitiert von der Nähe zum weltweit stärksten Internetknoten in Frankfurt am Main. Diese digitale Vernetzung birgt enorme Potenziale, bietet Kriminellen aber gleichzeitig auch vielfältige Angriffsflächen für Hacker-Angriffe und Tatgelegenheiten für den Handel mit illegalen Waren oder die Verbreitung von Kinderpornografie.

Als erste Generalstaatsanwaltschaft Deutschlands ist seit dem Jahr 2010 die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main für die Bearbeitung besonders aufwendiger und umfangreicher Ermittlungsverfahren in diesem Kriminalitätsbereich eingerichtet. Aufgrund ihrer Vorreiterrolle bei der Verfolgung von Internetkriminalität ist die ZIT erster Ansprechpartner des Bundeskriminalamtes (BKA) für Internetstraftaten bei noch ungeklärter örtlicher Zuständigkeit in Deutschland oder bei Massenverfahren gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen bundesweit.

Ein Schwerpunkt der ZIT war im vergangenen Jahr erneut die Bekämpfung krimineller Infrastrukturen im Internet und im Darknet, über die in der sogenannten „Underground Economy“ illegale Waren wie insbesondere Betäubungsmittel, aber auch Dienstleitungen zur Begehung von Straftaten wie Betrug, Computersabotage oder Erpressung angeboten werden.

Im Dezember 2024 ist es ZIT und BKA gelungen, einen der mutmaßlichen Administratoren der kriminellen Handelsplattform „Crimenetwork“ festzunehmen. „Crimenetwork“ diente als Marktplatz für illegale Waren und Dienstleistungen, insbesondere für gestohlene Daten, Drogen und gefälschte Dokumente. Die Plattform war über viele Jahre hinweg die zentrale Handelsplattform der deutschsprachigen Underground Economy mit zuletzt über 100.000 angemeldeten Nutzern. Im Zuge der Ermittlungen wurden neben hochwertigen Fahrzeugen auch Vermögen im Wert von rund 1,5 Millionen Euro in Kryptowerten sichergestellt und die Server der Plattform abgeschaltet. Im März 2026 verurteilte das Landgericht Gießen den Angeklagten aus dem Wetteraukreis u.a. wegen gemeinschaftlichen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten und ordnete die Einziehung von Taterträgen in Höhe von über zehn Millionen Euro an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bei der Beschlagnahme der in Deutschland befindlichen Serverinfrastruktur des Krypto-Swapping-Dienstes „eXch“ im April 2025 wurde durch ZIT und BKA nicht nur die Plattform abgeschaltet. Neben umfangreichen Transaktionsdaten wurden aus Straftaten stammende Kryptowerte in Höhe von umgerechnet knapp 34 Millionen Euro sichergestellt. Bei eXch handelte es sich um einen seit 2014 bestehenden Dienst, der es Nutzern ermöglichte, verschiedene Kryptowährungen in andere Kryptowährungen zu tauschen (sogenanntes „swappen“). Die Plattform war sowohl im Clearnet, also dem frei zugänglichen Internet, als auch im Darknet erreichbar und warb gezielt auf Plattformen der kriminellen Underground Economy damit, keine Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung umzusetzen.

Im Mai 2025 konnten ZIT und BKA im Rahmen der international koordinierten sogenannten Operation Endgame 2.0 die derzeit einflussreichsten Schadsoftware-Varianten vom Netz nehmen und dahinterstehende Täter außerhalb von Deutschland identifizieren. Den Tätern wurde durch die Beschlagnahme der kriminellen IT-Infrastruktur der Zugriff auf weltweit rund 300 zur Tatbegehung genutzte Server entzogen, davon alleine 50 Server in Deutschland. Auch stellten die internationalen Ermittlerinnen und Ermittler Kryptowährung im Gesamtwert von umgerechnet 3,5 Millionen Euro sicher und entzogen den international agierenden Cyberkriminellen so eine erhebliche Menge ihrer finanziellen Basis.

Auch im Juni 2025 gelang ein bedeutender Schlag im Kampf gegen die älteste kriminelle Handelsplattform im Darknet. Im Zuge international koordinierter Ermittlungen von ZIT und BKA konnte der mutmaßliche Betreiber des illegalen Online-Markplatzes „Archetyp Market“ identifiziert und festgenommen werden. Zudem konnten dem mutmaßlichen Betreiber zuzuordnende Kryptowährungen als Taterträge in Höhe von umgerechnet knapp 10 Millionen Euro vorläufig sichergestellt werden. Bei „Archetyp Market“ handelte es sich um eine der weltweit größten kriminellen Handelsplattformen im Darknet. Gehandelt wurden in den knapp fünf Jahren des Bestehens vornehmlich Betäubungsmittel mit einem Gesamtumsatz in Höhe von über 300 Millionen Euro. Nach Anklageerhebung durch die ZIT wird sich der mutmaßliche Betreiber voraussichtlich ab September 2026 vor dem Landgericht Frankfurt am Main verantworten müssen.

Im November 2025 konnten ZIT und BKA die Serverinfrastruktur des Bitcoin-Mixer cryptomixer.io beschlagnahmen und die Plattform abschalten. Dabei wurden aus Straftaten stammende Kryptowährungen im Wert von umgerechnet rund 25 Millionen Euro vorläufig sichergestellt. Die seit 2016 aktive Plattform galt als einer der ältesten und größten bestehenden Bitcoin-Mixer. Solche Dienste werden zur Verschleierung von Finanzströmen genutzt, wobei Kryptowährungen anonym ein- und ausgezahlt werden. Die Betreiber der Plattform setzten verschiedene Maßnahmen ein, um eine Rückverfolgbarkeit der Zahlungsströme gezielt zu erschweren. Diese Eigenschaft sowie ausdrücklich ausgeschlossene Maßnahmen zur Identifikation von Kunden machten cryptomixer.io zu einem beliebten Geldwäscheservice für die Underground Economy.

„Die Erfolge der ZIT im Jahr 2025 sind beachtlich. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Unsere Strafverfolgungsbehörden machen auch hier die Täter ausfindig und bringen sie vor Gericht. Herzlichen Dank für diesen Einsatz“, so der Justizminister.

Dazu Generalstaatsanwalt Torsten Kunze: „Im Bereich der Cyberkriminalität sind neben der Identifizierung und Verurteilung von Tätern auch die Zerschlagung krimineller IT-Infrastrukturen und die Abschöpfung krimineller Taterträge entscheidende Faktoren der Kriminalitätsbekämpfung. Solche Maßnahmen und eine hohe Frequenz an Ermittlungserfolgen sorgen für eine entscheidende Störung der kriminellen Aktivitäten, entziehen der kriminellen Szene finanzielle Mittel und verhindern künftige Angriffe – auch in Hessen.“ 

Ein weiterer Schwerpunkt der ZIT ist die Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet.

Nach der polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) sind die Vorgangszahlen wegen Kinderpornografie-Straftaten in Hessen zwar um knapp 6 Prozent auf 4.100 Fälle in dem Jahr 2025 zurückgegangen. Nicht umfasst werden davon allerdings die ungeklärten Fälle, in denen keine Tatverdächtigen identifiziert werden können.

Durch U.S.-amerikanische Internetdienstanbieter werden jährlich knapp 100.000 Hinweise zu strafbarer Kinder- und Jugendpornografie bei unbekannten deutschen Internetnutzern an das Bundeskriminalamt übermittelt und gemeinsam mit der ZIT zum Zwecke der Identifizierung der unbekannten Tatverdächtigen bearbeitet. Durch die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der ZIT mussten im Jahr 2025 über 17.000 Hinweise zu strafrechtlich relevanten Inhalten eingestellt werden, weil eine Identifizierung der Tatverdächtigen nicht möglich war. Alleine in den ersten drei Monaten des Jahres 2026 waren es bereits über 10.700 Hinweise. Diese Hinweise betreffen jeweils unbekannt gebliebene Tatverdächtige aus dem gesamten Bundesgebiet, also zu einem gewissen Anteil auch Tatverdächtige aus Hessen. In diesen Fällen war keine Aufklärung möglich, weil insbesondere die mitgeteilten IP-Adressen der Tatverdächtigen mangels Speicherung bei deutschen Internetzugangsdiensten keinem Anschlussinhaber zugeordnet werden konnten und auch keine weiteren erfolgversprechenden Ermittlungsansätze vorlagen.

Die Wichtigkeit der möglichst lückenlosen Aufklärung dieser Hinweise von U.S.-amerikanischen Internetdienstanbietern zeigt sich daran, dass dadurch immer wieder auch Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern entdeckt werden.

Im Mai 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision eines 49-jährigen Mannes aus dem Main-Taunus-Kreis verworfen, der u.a. wegen mehrerer Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in kinderpornografischer Absicht, Herstellung kinderpornografischer Inhalte und Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und elf Monaten verurteilt worden war. Das Landgericht Frankfurt am Main stellte rechtskräftig u.a. fest, dass der Verurteilte über soziale Medien gezielt Kontakt zu Kindern gesucht und diese anschließend in Videochats vehement dazu aufgefordert hatte, sexuelle Handlungen an sich selbst oder an Geschwisterkindern vorzunehmen. Die Chatkommunikation nebst der Darbietung sexueller Handlungen filmte der Beschuldigte und speichert diese ab. Ausgangspunkt dieses Verfahrens der ZIT war ein Hinweis eines U.S.-amerikanischen Anbieters von sozialen Medien auf sexualisierte Kommunikation mit einem Kind (sogenanntes Cyber-Grooming).

Im Juli 2025 konnte die ZIT einen 75 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Gießen festnehmen, dem u.a. mehrfacher schwerer sexueller Missbrauch von Kindern über Chatkommunikation vorgeworfen wird, für die dieser als Gegenleistung verschiedene Geldbeträge übersandte. Ausgangspunkt auch dieses Verfahrens war ein Hinweis eines U.S.-amerikanischen Cloudanbieters zu einem Hochladen mutmaßlich kinderpornografischer Dateien eines deutschen Nutzers. Wegen mehr als 60 Taten muss sich der Angeklagte aktuell vor dem Landgericht Gießen verantworten.

Dazu Justizminister Christian Heinz: „Allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres mussten über 10.700 Hinweise bei Kinder- und Jugendpornografie wegen fehlender IP-Adressenspeicherung eingestellt werden, weil auch keine weiteren erfolgversprechenden Ermittlungsansätze mehr vorlagen. Die Strafverfolgungsbehörden, die Länder, der Bund – alle sind sich mittlerweile einig: Wir brauchen die IP-Adressdatenspeicherung, um mehr Tatverdächtige identifizieren zu können. Hessen hat auch bei diesem Thema eine Initiative im Bundesrat gestartet, die erfolgreich war. Kindesmissbrauch und Kinderpornografie kann nur mit Hilfe der IP-Daten konsequent verfolgt werden. Jetzt kommt es darauf an, dass das Gesetz möglichst schnell in Kraft tritt, damit wir Kinderschändern besser das Handwerk legen können.“

V. Staatsschutz und politische Straftaten

Auch in den Staatsschutzsachen war im Jahr 2025 ein deutlicher Anstieg um 73 % von 230 registrierten Fällen im Jahr 2024 auf 398 solcher Fälle im Jahr 2025 zu verzeichnen.

Die bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main eingerichtete Zentralstelle für die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET-HE) bearbeitete im letzten Jahr u.a. folgende herausgehobene Fälle:

Nach Anklageerhebung der ZET-HE im Oktober 2023 gegen eine zu diesem Zeitpunkt 33-jährige deutsche Staatsangehörige verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die geständige Angeklagte im Oktober 2025 wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland („Islamischer Staat“) rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nach den Urteilsfeststellungen schloss sich die Angeklagte nach ihrer Ausreise aus Deutschland in das seinerzeit vom IS beherrschte Kampfgebiet dem IS an. Dort lebte sie gemeinsam mit ihrem nach islamischem Ritus angetrauten Ehemann, bei dem es sich seinerseits um einen IS-Kämpfer handelte. Nach rund siebenjährigem Aufenthalt in Syrien, zuletzt in dortigen Flüchtlingslagern Al-Hawl und Al-Roj, kehrte die Angeklagte anlässlich einer von mehreren Rückholungen des Auswärtigen Amts nach Deutschland zurück.

Neben dieser Verurteilung hat die ZET-HE zudem in weiteren Ermittlungsverfahren gegen sogenannte „IS-Rückkehrerinnen“ in dem Jahr 2025 Anklage zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main erhoben.

Im November 2024 erhob die ZET-HE in einem umfangreichen Ermittlungskomplex, der sich gegen ein internationales Spendennetzwerk des „Islamischen Staats“ richtet, nach aufwendiger Auswertung von Mobiltelefonen und Datenträgern Anklage gegen einen zum damaligen Zeitpunkt 27-jährigen deutschen Staatsangehörigen zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Dieses verurteilte den Angeklagten im Mai 2025 unter anderem wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland („Islamischer Staat“) in zwölf Fällen rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Nach den Urteilsfeststellungen überwies der Angeklagte über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr hinweg rund 4.000 Euro an ein Spendennetzwerk des „Islamischen Staates“.

Aus dem vorgenannten Ermittlungskomplex sind bei der ZET-HE zahlreiche weitere Ermittlungsverfahren anhängig, die in Teilen bereits ebenfalls durch Anklageerhebung zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgeschlossen werden konnten.

Durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wurde nach effektiven, nur wenige Monate andauernde Ermittlungen im Mai 2025 Anklage gegen einen im Tatzeitraum 17- bzw. 18-jährigen syrischen Staatsangehörigen wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor dem Jugendschöffengericht in Bensheim erhoben. Der Angeklagte, der sich einer radikal-islamistischen Ideologie verschrieben und dem „Islamischen Staat“ seine Treue geschworen haben soll, soll sich in der Absicht, diesen bei einem Anschlag einsetzen zu wollen, über das Internet eine konkrete Bauanleitung zur Herstellung eines Sprengsatzes beschafft haben. In diesem Zusammenhang soll sich der Angeklagte bereits über mögliche Beschaffungswege der für die Fertigung des Sprengsatzes erforderlichen Komponenten informiert haben. Im September 2025 wurde der Angeklagte zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Urteil des Jugendschöffengerichts Bensheim ist noch nicht rechtskräftig.

Im Bereich antisemitischer Straftaten ist ein sprunghafter Anstieg der erfassten Ermittlungsverfahren ab dem Jahr 2024 erkennbar. Belief sich die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen antisemitischer Straftaten in den Jahren 2022 und 2023 noch auf 123 bzw. 147 Verfahren, wurden im Jahr 2024 bereits 224 und im Jahr 2025 insgesamt 308 Ermittlungsverfahren wegen antisemitischer Straftaten erfasst.

VI. Personal

In dem Jahr 2025 wurden die hessischen Staatsanwaltschaften mit 100 zusätzlichen Stellen verstärkt, davon 50 Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und 50 weitere Stellen unter anderem für Amtsanwältinnen und Amtsanwälte, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und Sekretariatskräfte. Die hessischen Staatsanwaltschaften und die Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main beschäftigen derzeit über 1.920 Bedienstete, darunter über 635 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie über 140 Amtsanwältinnen und Amtsanwältinnen.

„Die Zahl der Ermittlungsverfahren ist angestiegen, das bedeutet natürlich auch mehr Arbeit für die Staatsanwaltschaften. Wir können für das Jahr 2025 sicherlich nicht davon sprechen, dass sich die Lage entspannt hat, trotz des erfreulichen Personalaufwuchses. Gleichwohl stehen die hessischen Staatsanwaltschaften jeden Tag für den Rechtsstaat und eine konsequente Verfolgung von Straftaten ein“, erläuterte Generalstaatsanwalt Torsten Kunze.

„Die zusätzlichen 50 Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und weitere 50 Stellen für die Staatsanwaltschaften, unter anderem für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger oder Sekretariatskräfte, sind ein wichtiger Schritt. Wir werden auch weiterhin daran arbeiten, die Staatsanwaltschaften zu entlasten und setzen uns für eine Überarbeitung der Strafprozessordnung ein“, ergänzte Justizminister Christian Heinz.

VII. Fazit und Ausblick

„Die Stärkung der hessischen Staatsanwaltschaften, insbesondere durch zusätzliche Stellen sowie ihre fortlaufende Modernisierung, ist ein zentraler Baustein für die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats. Eine leistungsfähige und zeitgemäß ausgestattete Strafverfolgung liegt im Interesse der gesamten Gesellschaft, da sie Sicherheit gewährleistet und das Vertrauen in die Rechtsordnung stärkt. Durch konsequente Ermittlungsarbeit und eine effektive Vermögensabschöpfung konnten bereits nachhaltige Erfolge erzielt werden. Mein Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessischen Staatsanwaltschaften, deren engagierter und verantwortungsvoller Einsatz diese Erfolge möglich gemacht hat“, so Generalstaatsanwalt Torsten Kunze abschließend.

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaften erfüllen im Auftrag des Staates eine zentrale Aufgabe für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Die zusätzlichen 100 Stellen in 
dem Jahr 2025 sind eine Investition in die Zukunft der Strafverfolgung in Hessen und in die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Herzlichen Dank an alle Bediensteten der hessischen Staatsanwaltschaften. Wir werden weiterhin gemeinsam daran arbeiten, eine leistungsfähige Strafverfolgung zu gewährleisten“, ergänzte Justizminister Christian Heinz.