Hessische Staatskanzlei

Frauensicherheitspaket zeigt klare Erfolge

Aus Anlass des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen („Orange Day“) zieht Ministerpräsident Boris Rhein eine positive Bilanz des vor einem Jahr beschlossenen Frauensicherheitspakets der Landesregierung.

„Hessen ist erfolgreich im Kampf gegen Gewalt an Frauen. Vor einem Jahr haben wir ein Frauensicherheitspaket auf den Weg gebracht. Ein Jahr später sehen wir: Es wirkt. Hessen schützt Frauen konsequent – mit moderner Technik, klaren Gesetzen und starken Partnern“, sagte Rhein. Mit dem Frauensicherheitspaket habe Hessen den Schutz von Frauen deutlich verbessert.

Als zentrales Element des Pakets nannte Regierungschef Rhein die Fußfessel nach spanischem Modell, die seit November 2024 in Hessen eingesetzt wird. Sie erfasst nicht nur die Bewegungen von Tätern, sondern auch die Bewegungen von Opfern und potentiellen Opfern – und schlägt Alarm, wenn sich beide einander so nähern, dass Gefahr besteht. Rhein sagte: „Die Bilanz nach einem Jahr ist gut. Es gab keine Übergriffe auf geschützte Frauen. Die Zahl der Ereignismeldungen ist seit der Einführung deutlich gestiegen, was den Schutz der Betroffenen stärkt. Die elektronische Fußfessel ist seit ihrer Einführung in Hessen ein großer Erfolg.“ Weiter äußerte der Regierungschef: „Hessen steht an der Seite der Opfer. Deshalb übernehmen wir beim Schutz von Frauen eine führende Rolle und setzen konsequent auf wirksame Instrumente gegen gewalttätige Partner. Dass das Bundeskabinett eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes angestoßen hat, ist ein Schritt, der unsere Linie unterstützt und den bundesweiten Einsatz der elektronischen Fußfessel erleichtert. Damit zeigt unser konsequentes Engagement für einen besseren Schutz von Frauen deutlich Wirkung.“

Justiz setzt auf stärkeren Schutz vor häuslicher Gewalt

Justizminister Christian Heinz bekräftigte, auch weiterhin konsequent für den Schutz von Frauen zu sorgen. „Wir müssen alles dafür tun, um die Frauen und Mädchen in unserer Gesellschaft vor Gewalt zu schützen – am Orange Day und darüber hinaus. Dafür setzt sich Hessen auf allen Ebenen beharrlich ein. Wir haben uns erfolgreich beim Bund dafür stark gemacht, das Gewaltschutzgesetz zu ändern, damit richterlich angeordnete Näherungs- und Kontaktverbote elektronisch überwacht werden können“, sagte der Justizminister. Er führte weiter aus: „Der Schutz von Opfern und auch potentiellen Opfern vor häuslicher Gewalt ist uns wichtig. Gerade Kinder werden Zeugen von Gewalt. Das führt zu schweren seelischen Folgen. Deshalb haben wir auf der Justizministerkonferenz eine weitere Initiative gestartet, die vorsieht, dass Elternteile mit Konsequenzen im Sorge- und Umgangsrecht rechnen müssen, wenn sie handgreiflich werden. Sie ist einstimmig angenommen worden. Hessen geht konsequent gegen Gewalt vor.“

Innenminister Roman Poseck verwies darauf, dass Hessen durch verschiedene Aktivitäten stetig die Sicherheit für Frauen erhöhe. „Gewalt gegen Frauen ist eine erhebliche Herausforderung, der wir in Hessen mit voller Entschlossenheit begegnen. Unser Ziel ist es, die Sicherheitsarchitektur so auszurichten, dass Frauen ihren Alltag in allen Lebensbereichen – auf dem Heimweg, in öffentlichen Räumen, im eigenen Zuhause – sicher gestalten können“, sagte der Minister und ergänzte: „Wir haben das Polizeirecht reformiert und setzen auf ein Bündel konkreter Instrumente: den Ausbau des Schutzes im öffentlichen Raum durch den gezielten und erweiterten Einsatz von Videoschutzanlagen und verbesserten Beleuchtungskonzepten sowie die konsequente Überwachung und Kontrolle von Personen mit besonderem Gefährdungspotenzial wie dem gewaltbereiten Ex-Partner durch die elektronische Fußfessel. Mit diesen Maßnahmen stärken wir den Schutz von Betroffenen und senden ein unmissverständliches Signal: In Hessen gibt es keinen Platz für Gewalt gegen Frauen.“

Innen- und Frauenministerium stärken Sicherheitsstrukturen

Frauenministerin Heike Hofmann betonte, dass sich Hessen seit vielen Jahren entschieden gegen Gewalt an Frauen einsetze und mit vielfältigen Präventionsprogrammen, Unterstützungsangeboten und landesweiten Initiativen den Schutz von Betroffenen stärke: „Unser Anspruch als Landesregierung ist, alles dafür zu tun, dass Frauen sicher sind und sich sicher fühlen – egal ob in der Öffentlichkeit, im privaten oder digitalen Raum. Denn alle Frauen sind potenziell von Gewalt bedroht und das – unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem sozialen Status, ihrem Alter und Bildungsgrad – besonders in den eigenen vier Wänden“, sagte die Ministerin. Sie hob zudem die konsequente Förderung von Präventions- und Schutzangeboten hervor: „Mit deutlich mehr finanzieller Förderung und einer gewachsenen Zahl an Frauenhausplätzen tragen wir unseren Teil dazu bei, dass das Frauenhilfesystem gestärkt wird. Im Zuge der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes werden wir Frauenhausplätze sowie Beratungs- und Interventionsstellen zudem weiter ausbauen. Wir dürfen hier nicht nachlassen, denn Frauenhass, Antifeminismus, Sexismus und Gewalt gegen Frauen haben in Hessen keinen Platz.“ 

Aktivitäten der Landesregierung zum Thema Frauensicherheit

  • Hessen hat die Fußfessel nach spanischem Modell im November 2024 eingeführt. Insgesamt stehen 90 mobile Geräte zur Verfügung. Bisher gab es keine Übergriffe von Trägern solcher Fußfesseln auf die geschützten Personen.
  • Um die Fußfessel zum Schutz von Frauen weitreichender einsetzen zu können, hat sich Hessen mit einer Initiative erfolgreich im Bundesrat für eine Änderung im Gewaltschutzgesetz starkgemacht. Das Bundeskabinett hat am 19. November 2025 einen Gesetzesentwurf beschlossen. Demnach können Familiengerichte die Täter bis zu sechs Monaten zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten.
  • Im Hessischen Polizeigesetz, dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, wurde der Einsatzbereich der Fußfessel durch eine Gesetzesänderung erheblich erweitert.
  • Durch das neue Polizeirecht hat die Landesregierung die Grundlage für mehr Videoschutztechnik geschaffen, zum Beispiel in sogenannten Angsträumen.
  • Das Justizministerium hat eine Beauftragte für die Verfolgung von Straftaten mit Catcalling-Hintergrund bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt bestellt. Zudem wurden die Staatsanwaltschaften per Rundverfügung sensibilisiert, dass Verfahrenseinstellungen nur nach sorgfältiger Prüfung erfolgen dürfen. Bei dieser Prüfung soll in besonderem Maße die Beeinträchtigung der Opfer berücksichtigt werden.
  • Seit dem 1. Juli 2025 übernehmen die gesetzlichen und rückwirkend nun auch die privaten Krankenversicherer in Hessen die Finanzierung der vertraulichen Spurensicherung für Betroffene von sexualisierter und körperlicher Gewalt. Hierfür hat das Land mit den gesetzlichen Krankenkassen und den beiden hessischen Instituten für Rechtsmedizin unter Mitarbeit der Hessischen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Vereinigung einen Vertrag geschlossen, dem sich die privaten Versicherer angeschlossen haben.

  • Zur Bekämpfung häuslicher Gewalt stellt das Land jährlich für die Arbeit mit Tätern, die häusliche Gewalt ausgeübt haben, 350.000 Euro zur Verfügung. Zudem setzt sich das Hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat kontinuierlich dafür ein, gemeinsam mit der Landeskoordinierungsstelle zur Bekämpfung häuslicher Gewalt und dem Landespräventionsrat relevante Akteure zu vernetzen, um auf dieses Problem hinzuweisen.
  • Seit Mitte 2025 fördert die Landesregierung ein innovatives Schulungsangebot für alle Beschäftigten des Frauenhilfesystems. In digitalen Seminaren wird Wissen und Umgang zu Digitaler Gewalt vermittelt. Ergänzend dazu gibt es Checklisten, IT-Sprechstunden und einen praktischen Übungstag für die Beschäftigten. Mit dem Frauen-Softwarehaus e.V. wurde ein kompetenter und erfahrener Träger gefunden. 2025 stehen für das Projekt 60.000 Euro bereit.
  • Das Hessische Sozialministerium hat zusammen mit der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung (HLZ) und der Stadt Wiesbaden eine Wanderausstellung zum Thema „Gewalt gegen Frauen“ konzipiert, in der es spezifisch um häusliche Gewalt im ländlichen Raum geht. Die Ausstellung kann über die Webseite der HLZ ausgeliehen werden.
  • Mit der Kampagne „…und was tust DU?“ hat das Sozialministerium eine Kampagne konzipiert, die das Bewusstsein für Gewalt an Frauen schärfen und Hilfsangebote sichtbarer machen soll.

  • Die Landesregierung baut die Videoschutzanlagen an sogenannten Angsträumen aus, etwa in schlecht beleuchteten Unterführungen oder Tunneln, um das Sicherheitsgefühl zu stärken und Kriminalität präventiv zu verhindern.
  • Zusätzlich setzt das Land Videoschutzanlagen, einschließlich KI-gestützter Systeme ein, um das Sicherheitsgefühl von Frauen weiter zu erhöhen.
  • Durch die Innenstadtoffensive stärkt Hessen die polizeiliche Präsenz in Innenstädten und verbessert damit vor allem das Sicherheitsgefühl von Frauen.
  • Über einen Mängelmelder greift das Land Hinweise auf unsichere Orte systematisch auf und leitet sie zur Bearbeitung an Kommunen oder Polizei weiter.
  • Hessen fördert den Bau eines neuen Frauenhauses in der Stadt Offenbach mit 1,3 Millionen Euro.
  • Am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikum Frankfurt wurde zum ersten Juli 2025 mit Landesmitteln das „Forensische Konsil Frankfurt“ eingerichtet. Dabei handelt es sich um ein Kompetenzzentrum zur Kapazitätserweiterung der klinischen Rechtsmedizin und zum Wissenstransfer zu den Auswirkungen von Gewalteinwirkung auf Menschen. Unter anderem wird Opfern nach gewaltsamen Übergriffen die Möglichkeit geboten, rasch kostenfreie rechtsmedizinische Untersuchungen in Anspruch zu nehmen, unabhängig von Alter und Geschlecht und einer polizeilichen Anzeige. Für Nordhessen gibt es das seit mehr als zehn Jahren mit Landesmitteln etablierte „Forensische Konsil Gießen“
  • Hessen setzt derzeit das Gewalthilfegesetz des Bundes um, das ein bedarfsgerechtes Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vorsieht. Schon in den vergangenen Jahren wurden neue Frauenhausplätze geschaffen. Mit den durch das Bundesinvestitionsprogramm 4 „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ und ergänzenden Landesmitteln geförderten Aus-, Um- und Neubauprojekten von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen wurde dafür ein erster wichtiger Schritt getan.
  • In Hessen stehen für von Gewalt im Namen von „Ehre“ oder Zwangsverheiratung betroffene oder bedrohte Menschen, insbesondere Mädchen und Frauen, zahlreiche Anlaufstellen zur Verfügung. Im Jahr 2025 wurden den Trägern im Netzwerk Landesmittel in Höhe von 686.000 Euro bewilligt.
  • Neben der institutionellen Förderung von Einrichtungen des Frauenhilfesystems hält das Land auch einen speziellen Fördertopf für Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der Istanbul-Konvention für die Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt und der gesundheitlichen Versorgung von Gewaltopfern vor. Die vorgesehenen Mittel steigen 2025 auf rund 2,41 Millionen Euro und damit um rund 270.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr.
  • Zur besseren Verzahnung von Behörden wurde vom Sozialministerium die Fortbildungsreihe „Optimale Verzahnung – Wie sie bei Sorgerecht und Umgangsverfahren vor dem Hintergrund häuslicher Gewalt gelingt“ ins Leben gerufen. Ziel ist eine bessere Zusammenarbeit in Sorge- und Umgangsverfahren zu erreichen, wenn die Familie beziehungsweise die Mutter von häuslicher Gewalt betroffen ist.
  • Das Hessische Innenministerium und das Hessische Justizministerium setzen gemeinsam in der Landesregierung die Empfehlungen aus dem dritten Landesaktionsplan gegen häusliche Gewalt um.