Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Erhöhung des Apothekenfixums und Beibehaltung hoher Beratungsqualität

„Hessen begrüßt ausdrücklich, dass der Bund eine grundlegende Weiterentwicklung des Apothekenwesens anstößt“, erklärte die Hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz mit Blick auf die am Freitag anstehenden Bundesratsberatungen zum Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG).

Hessen stehe zum „Abbau von Bürokratie, der Stärkung der heilberuflichen Rolle der Apotheken sowie zur Ausweitung von Aufgaben“, bspw. im Medikationsmanagement sowie beim Impfen.

Strukturelle Probleme im Apothekenwesen packe die Bundesreform aber noch nicht weitgehend genug an. Im Rahmen der Beratungen zum Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) hatte Hessen in zwei eingebrachten Anträgen im Bundesratsverfahren klar Position bezogen, die mit Mehrheit durch den Gesundheitsausschuss angenommen wurden: „Wir stehen weiterhin zur inhabergeführten Apotheke und lehnen daher die Erprobungsregelung zur Vertretung der Apothekenleitungen durch pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) ab. Zudem sollte das so genannte Fixum pro Packungsabgabe bei verschreibungspflichtigen Medikamenten erhöht werden“, so die Position der Hessischen Gesundheitsministerin.

Stolz betonte die Bedeutung wirtschaftlich stabiler Apotheken für die Versorgung: „Apotheken sind Garanten für eine niederschwellige, qualitativ hochwertige Versorgung und unverzichtbarer Bestandteil eines wohnortnahen Gesundheitssystems.“ Mit Blick auf die Vergütung erklärte sie: „Die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken steht und fällt mit einer verlässlichen und auskömmlichen Vergütung. Die Vergütung der Apotheken wurde in den vergangenen Jahren nicht angemessen an die gestiegenen Kosten angepasst. Es bedarf zeitnah einer verlässlichen Grundlage in Form eines gestärkten Fixhonorars. Dafür setzen wir uns ein.“

Vor diesem Hintergrund fordert sie eine Erhöhung des Apothekenfixums von derzeit 8,35 Euro auf 9,50 Euro. Die Anpassung war im Koalitionsvertrag des Bundes vereinbart, findet sich jedoch bislang nicht im vorgelegten Reformentwurf des Bundes wieder. Ziel der Forderung ist es, die wirtschaftliche Grundlage der Vor-Ort-Apotheken zu stärken und den Erhalt eines flächendeckenden Apothekennetzes zu unterstützen.

Hessen fordert Beibehaltung hoher Beratungsqualität

Neben der Vergütungsfrage positioniert sich die hessische Gesundheitsministerin auch kritisch zur geplanten Erprobungsregelung, nach der PTA zeitweise die Leitung einer Apotheke übernehmen können. Ministerin Stolz unterstrich hierzu die Bedeutung des heilberuflichen Anspruchs der Apotheken: „Die hohe Qualität der Arzneimittelversorgung lebt von der Verantwortung approbierter Apothekerinnen und Apotheker – ohne approbiertes Personal kann der heilberufliche Anspruch in den Apotheken nicht gewährleistet werden.“

Die vorgesehene Regelung werde den Versorgungsauftrag der Apotheken nicht stärken und könne insbesondere in ländlichen Regionen zu Einschränkungen führen. Zudem entstünden zusätzliche bürokratische Belastungen für die Länder, ohne einen erkennbaren Mehrwert für die Apothekenversorgung zu schaffen.

Abschließend erklärte Stolz: „Es gibt Handlungsbedarf, um die Apotheken zu erhalten.“ Im ländlichen Raum sei die Apotheke oftmals noch viel stärker auch ein Teil von „Heimat“ und „Anlaufstelle“ für die Menschen. „Nirgendwo sonst erhält man solch eine Beratung ohne Termin: persönlich, fachkundig und niederschwellig“, betonte die Ministerin.

Die Apotheke spielt damit eine wichtige Rolle bei der Patientensteuerung. Apotheken sind Teil der Gesundheitsversorgung der Menschen, sie gehören in die intersektorale Betrachtung einer adäquaten und zukunftsfesten Versorgung und sie tragen entscheidend zur Arzneimittelsicherheit bei. Hessen wird den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Apothekenreform die wirtschaftliche Basis der Apotheken stärkt und eine verlässliche Arzneimittel- und Patientenversorgung sicherstellt. Eine gute gesundheitliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger – und dazu gehört selbstverständlich auch die Versorgung mit Medikamenten – ist für mich auch eine Frage einer funktionierenden Demokratie.“