Energiepreisbremsen

Die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen sind verabschiedet. Die Regelungen sehen vor, dass diese Energiepreise für einen Anteil des Verbrauchs nach oben begrenzt werden. Hier finden Sie weiterführende Informationen.

Wie funktionieren die Strom- und Gaspreisbremse? Wie hoch ist die Entlastung? Alles Wichtige finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Kostenfreie Hotline zu den Energiepreisbremsen:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen unter der Nummer 0800-78 88 900 zur Verfügung. Mit dieser Hotline können sich alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen über die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse informieren. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 erreichbar.

Sie haben eine Heizung, die mit Heizöl, Pellets und Flüssiggas betrieben wird, und wollen wegen der gestiegenen Preise einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen? Wir bitten noch um etwas Geduld.

Grundsätzlich können all diejenigen Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland diese finanzielle Unterstützung beantragen, die zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 sogenannte nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas gekauft und deren Kosten sich mindestens verdoppelt haben. Hierfür sind vom Bund max. 1,8 Milliarden Euro vorgesehen. Das genaue Verfahren für die Härtefallregelung wird derzeit noch erarbeitet, unter anderem müssen Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern geschlossen werden. Darum können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Stelle benennen, bei welcher Sie den Antrag stellen können.

Wir halten Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden!

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