Großherzogtum Hessen

Nachdem das Staatswappen von 1808 ursprünglich nur als „interimistische“ Regelung gedacht war und nie mit einer amtlichen Beschreibung veröffentlicht wurde, hatten sich über das gesamte 19. Jahrhundert hinweg kleinere (inoffizielle) Anpassungen bei der Gestaltung des Wappenbildes vollzogen.

Der veränderte Löwe von 1808

Die Annahme des von Napoleons Gnaden erteilten Rangs und Titels eines Großherzogs mit königlicher Würde durch Groß­herzog Ludewig I. am 13. August 1806 und der damit er­hebliche Gebietszugewinn waren die Ausgangspunkte für eine notwendige Wappener­neuerung. Diese erfolgte im Zuge der Einführung eines „interimistischen Staats-Siegels“. Dabei wurde am 27. Juli 1808 ein Wappenentwurf vorgelegt, der bereits zwei Tage später die großherzogliche Genehmigung fand. Fortan führte das Großherzogtum Hessen ein auf das hessische Stammwappen reduziertes Wappen, das jedoch zwei entscheidende Neuerungen in sich vereinigte. Zum einen erhielt der hessische Löwe die Königskrone verliehen und zum anderen ein Schwert in die bislang leere rechte Pranke gelegt. Damit hatte das neue Wappen folgende Gestalt: „in Blau ein königlich gekrönter, gold-bewehrter, zehnfach von Silber und Rot geteilter, mit einem silbernen Schwert in goldenem Griff bewaffneter Löwe“.

Die Gründe für die Hinzufügung der beiden Rang- bzw. Würdezeichen des Löwen sind nur teilweise sicher zu benennen. Der Austausch der alten dreiblättrigen Wappenkrone zugunsten der fünfbügeligen Königskrone erfolgte, um den nunmehr erworbenen königlichen Rang des Großherzogs zu versinnbildlichen. Weniger eindeutig muss hingegen die Erklärung für die Beifügung des Schwertes als Bewaffnung des Löwen ausfallen. Möglich ist der beabsichtigte Verweis auf die mit dem 1803 stattgefundenen Erwerb des Herzogtums Westfalen verbundene Grafschaft Arnsberg, die für den Großherzog den alten Titel eines „Vorfechters zwischen Rhein und Weser“ mit sich brachte. Dies würde das Schwert des Löwen durchaus rechtfertigen. Auch Großherzog Ludwig III. von Hessen soll sich 1854 „sehr beifällig“ zu dieser historischen Herleitung geäußert haben. Einen Beweis konnte aber auch er nicht er­bringen. Gegen die Annahme spricht jedoch zunächst, dass das tra­ditionelle Sinnbild eines Reichsvorfechters stets ein gerüsteter Arm mit Lanze – und eben kein Schwert – gewesen ist. Hinzu tritt die Tatsache, dass bereits auf den militärischen Fahnen, die Landgraf Ludwig X. (ab 1806 Großherzog Ludewig I.) seit seinem Re­gierungsantritt verliehen hat, der Löwe mit dem Schwert in der Pranke nachweisbar ist. Auch auf Münzen der Landgrafen von Hessen-Kassel aus dem 18. Jahrhundert ist der Löwe bereits mit Schwert dargestellt, wobei stets ein militärischer Bezug hergestellt ist. Demnach könnte der Übergang des mit Schwert bewaffneten Löwen von den hessen-darmstädtischen Feld­zeichen ins Staatswappen erfolgt sein.

Jenseits dieser Erklärungsversuche ist jedoch unbestreitbar, dass durch Hinzufügung der Königskrone und des Schwertes der hessische Wappenschild, d. h. das Stammwappen des hes­sischen Fürstenhauses, erstmals seit mehr als 500 Jahren grundlegend verändert wurde. Entsprechend des neu geschaffenen Staatengebildes „Großherzogtum Hessen“ ließ man eben als Ausdruck dieser Entwicklung auch ein neu arrangiertes Stammwappen folgen.

Das neue Staatswappen von 1902

Nachdem das Staatswappen von 1808 ursprünglich nur als „interimistische“ Regelung gedacht war und nie mit einer amtlichen Beschreibung veröffentlicht wurde, hatten sich über das gesamte 19. Jahrhundert hinweg kleinere (inoffizielle) Anpassungen bei der Gestaltung des Wappenbildes vollzogen. Dieser weithin als unbefriedigend empfundene Zustand wurde von Großherzog Ernst Ludwig im Jahr 1902 beendet.

Mit Verordnung vom 9. Dezember 1902 wurde das bisherige Staatswappen aus dem Jahr 1808 aufgehoben und durch zwei neue ersetzt. Fortan gab es im Großherzogtum Hessen ein großes und ein kleines Staatswappen. Entworfen von dem bekannten Heraldiker Otto Hupp (1859–1949) aus Oberschleißheim bei München greift insbesondere das kleine Staatswappen, bestehend aus dem hessischen Stammwappen, die Gestaltung des Löwen von 1808 wieder auf. Die amtliche Beschreibung lautet: „Im blauen Schild ein von Silber und Rot zehnfach gestreifter Löwe, der golden gekrönt und bewehrt, auch mit silbernem Schwert in goldenem Griffe bewaffnet ist“. Abgeändert wurden lediglich zwei Elemente. Einerseits wird die Krone des Löwen wieder ohne Bügel dargestellt, zumal auf dem Schild zusätzlich eine zweibügelige Königskrone ruht. Andererseits ist die Stellung des Schwertes in Abhängigkeit zur mehr aufrechten Haltung der es haltenden rechten Löwenpranke angepasst. Somit nimmt das Schwert eine fast waagerechte Position ein, die dann auch so bis zum Ende der Monarchie in allen Darstellungen des hessischen Wappens anzutreffen ist.

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