Die Länder Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg richten ihre Pensionsfonds auf eine noch nachhaltigere Anlagestrategie aus und beachten dabei die Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens (1,5-Grad-Ziel).
„Nachhaltige Finanzpolitik bedeutet, neben finanziellen, auch ökologische und soziale Aspekte zu betrachten und gesellschaftliche Herausforderungen frühzeitig zu berücksichtigen. Bei nachhaltiger Ausrichtung der Pensionsfonds sind klimaneutrale und renditestarke Kapitalanlage langfristig kein Widerspruch“, unterstreichen die zuständigen Finanzminister Michael Boddenberg, Dr. Daniel Bayaz, Dr. Marcus Optendrenk und Finanzministerin Katrin Lange.
Die Länder sind gemeinsam der Überzeugung, dass Klimarisiken auch finanzielle Risiken sind. Mit dem Konzept der nachhaltigen Kapitalanlage sind die Pensionsfonds der Länder auf diese Herausforderungen gut vorbereitet. Bereits seit 2019 nutzen sie gemeinsam entwickelte, nachhaltige Aktienindizes (ESG Länder fossil free) und haben seitdem einen Gesamtbetrag von rund elf Milliarden Euro in die Indizes investiert. Für diese gilt künftig der strengste europäische Standard für klimaneutrale Finanzanlagen (Paris Aligned Benchmark) als Mindestanforderung an Nachhaltigkeit. Damit wird der Weg der Dekarbonisierung auch für die Finanzanlagen konsequent fortgesetzt. Zudem werden Unternehmen ausgeschlossen, denen schwerwiegende Beeinträchtigungen der 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 (UN SDG) oder der Umweltziele der EU-Taxonomie vorzuwerfen sind oder die im Bereich der Tabakherstellung tätig sind. Die Umstellung ist am 17. März 2023 erfolgt. Der Pensionsfonds des Landes Hessen ist das Alterssparbuch Hessen, das Sondervermögen Versorgungsrücklage.
Der Staat als Vorbild und Impulsgeber
„Auf dem Alterssparbuch Hessen legen wir das Geld bereits seit Jahren nachhaltig an. Nun gehen wir mit der Umstellung auf den strengsten europäischen Standard für Geldanlagen noch einen wichtigen Schritt weiter. Konkret heißt das beispielsweise, dass die Treibhausgasintensität der investierten Unternehmen um mindestens 50 Prozent niedriger sein muss als bei einer vergleichbaren nicht nachhaltigen Anlage und die investierten Unternehmen jedes Jahr ihre absoluten Treibhausgasemissionen gegenüber dem Vorjahr um mindestens sieben Prozent verringern“, so Boddenberg. Künftig sind zudem nur noch Unternehmen investierbar, welche weniger als ein Prozent ihrer Einnahmen aus der Exploration und Förderung von Kohle, dem Vertrieb und den dazugehörigen Produkten und Dienstleistungen erzielen: Damit wird die bisherige Umsatzschwelle zum Ausschluss von fünf Prozent auf ein Prozent verschärft.
„Zusammen mit Baden-Württemberg, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen zeigen wir, wie nachhaltige Geldanlage möglich ist und, dass der Staat hier auch Vorbild und Impulsgeber sein kann und sollte“, sagte Finanzminister Michael Boddenberg. „Mit dem neuen Klimaplan Hessen hat die Landesregierung gerade den Weg aufgezeigt, um Hessen bis spätestens 2045 klimaneutral zu machen. Ein bedeutender Baustein ist die nachhaltige Kapitalanlage. Die Umstellung des Alterssparbuch Hessen auf den ambitionierten und international anerkannten PAB-Standard zeigt, dass Hessen in allen Bereichen der Landespolitik das 1,5-Grad-Ziel fest vor Augen hat und hierfür die grundlegenden Weichen stellt. So setzt das Land auch mit der CO2-neutralen Landesverwaltung ambitionierte Vorgaben für energetische Standards und Gebäudesanierung, denn die Landesverwaltung selbst soll bereits bis zum Jahr 2030 klimaneutral werden.“
Hintergrund
Mit einem Marktwert von fünf Milliarden Euro (31. Dezember 2022) dient das Alterssparbuch Hessen der Vorsorge für die künftig weiterwachsenden Belastungen zur Bewältigung der Versorgungsausgaben des Landes. Von den Kapitalanlagen entfallen 2,2 Milliarden Euro auf Aktien und Unternehmensanleihen, 2,2 Milliarden Euro auf gedeckte Schuldverschreibungen und öffentliche Anleihen sowie 0,5 Milliarden Euro auf Immobilien.
Das Alterssparbuch Hessen investiert bereits seit 2007 in Aktien, die unter Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt wurden. Seitdem wurde die nachhaltige Anlagestrategie an sich wandelnde Nachhaltigkeitsstandards angepasst und mit dem Beitritt zu den UN Principles for Responsible Investment (UN PRI) auf alle Anlageklassen ausgeweitet. Seit 2019 umfasst sie den Ausschluss atomarer Energieträger und fossiler Brennstoffe.
Die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 im Hinblick auf Mindeststandards für EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und für Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte orientieren sich an Schwellenwerten, die nach Maßgabe des Sonderberichts „1,5 °C globale Erwärmung“ des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC 2018) mit einer Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels bis 2050 vereinbar sind.