In Hessen erhalten gehörlose Menschen ab 1. Juli mehr Geld. „Gehörlose haben aufgrund ihrer Behinderung viele Mehraufwendungen. Das Gehörlosengeld verbessert die finanzielle Unterstützung für gehörlose Menschen und trägt dazu bei, selbstbestimmt den Alltag zu meistern und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben“, betont Sozial- und Integrationsminister Kai Klose.
Das Gesetz über das Landesgehörlosengeld (LGlGG) koppelt das in Hessen gezahlte Gehörlosengeld an die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung. Nach dem Entwurf der Rentenwertbestimmungsverordnung 2023 wird der Rentenwert ab dem 1. Juli 2023 voraussichtlich 37,60 Euro betragen. Zuvor lag er bei 36,02 Euro. Diese Erhöhung des Rentenwerts hat damit direkte Auswirkungen auf das Gehörlosengeld, das in Hessen zur Verfügung steht. Aktuell beträgt das monatliche Gehörlosengeld 158 Euro. Mit der bevorstehenden Anpassung steigt das Gehörlosengeld auf knapp 165 Euro monatlich. Nur in wenigen Bundesländern wird vergleichbar viel gezahlt.
Aktuell beziehen 2.482 Personen in Hessen Gehörlosengeld, das beim Landeswohlfahrtsverband Hessen beantragt wird.