„Der Zubau an Windenergie wird weiter ordentlich an Tempo gewinnen. Wir erwarten, dass die neuen Windenergieanlagen durch die Beschleunigungsgesetze jetzt auch viel schneller ans Netz gehen werden“, sagten Al-Wazir und Hinz. „Seit Jahren arbeiten wir in Hessen daran, Hürden für den Ausbau der Erneuerbaren Energie abzubauen. Während der Anteil der Photovoltaik wieder kontinuierlich zunimmt und letztes Jahr mit 370 MW neu installierter Leistung in Hessen ein Rekordniveau erreicht wurde können wir mit dem Ausbau der Windenergie aktuell noch nicht zufrieden sein. Umso wichtiger war, dass der Bund nun endlich die Bremsen gelöst hat und wir die Erleichterungen rechtlich sicher für Hessen geregelt haben“, so Hinz und Al-Wazir. Bereits jetzt zeige sich die Beschleunigung im Verfahren: Ein Genehmigungsverfahren für eine neue Windenergieanlage in Hessen dauerte 2022 im Schnitt 20 Monate; wenn man den Zeitraum nur nach Vollständigkeit aller Unterlagen bei der Genehmigungsbehörde betrachtet, waren es nur 15 Monate. „Das ist deutlich schneller als in den Jahren davor, aber das muss noch schneller gehen und wir sind uns sicher, dass wir hier weitere wichtige Weichen in Richtung Beschleunigung gestellt haben.“
Hinz und Al-Wazir wiesen darauf hin, dass das Land Hessen in den vergangenen Jahren an vielen verschiedenen Stellschrauben gedreht hat. „Wir haben den Genehmigungsbehörden und Projektierern eine Verwaltungsvorschrift an die Hand gegeben, mit dem Artenschutz und Windenergie auch im waldreichen Hessen rechtssicher vereinbar sind“, sagte Hinz und verwies auf die gute Zusammenarbeit mit den Naturschutz- und Umweltverbänden. „Hinzu kommt das Artenhilfsprogramm für windenergiesensible Arten wie beispielsweise Schwarzstorch, Rotmilan und Abendsegler. In Hessen denken wir Windenergieausbau und Artenschutz zusammen.“
Hunderte Anfragen für neue Windräder
„Wir haben das an der Genehmigung beteiligte Personal in den Regierungspräsidien in den letzten drei Jahren um ein Drittel aufgestockt, es wurde ein weiterer Wind-Senat beim Verwaltungsgerichtshof Kassel eingerichtet und wir haben den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Hessen gesetzlich so verankert, dass er im überragenden öffentlichen Interesse liegt“, ergänzte Al-Wazir. „Als eines von zwei Bundesländern haben wir schon jetzt knapp zwei Prozent der Landesfläche für Windräder reserviert. Dank der neuen gesetzlichen Regelungen kann jetzt hier schneller genehmigt und gebaut werden – und zwar ohne den Arten- und Naturschutz zu vernachlässigen. Außerdem haben wir eine Änderung der Hessischen Bauordnung auf den Weg gebracht, um die Nutzung der Zuwegungen insbesondere für Windenergieanlagen zu sichern.“
Aktuell liegen den Regierungspräsidien hunderte Anfragen von Projektierern für neue Windenergieprojekte vor. „Das zeigt: Die Erleichterungen auf EU-, Bundes- und Landesebene ermutigen diejenigen, die die Windparks planen und bauen, in die Zukunftsenergie Wind zu investieren“, sagte Al-Wazir. „Die Projekte lagen über Jahre in den Schubladen. Der Knoten ist nun gelöst worden und ich bin sicher: Die Windenergie wird neue Fahrt aufnehmen.“
50 Prozent des in Hessen erzeugten Stroms ist erneuerbar
Bereits jetzt liegt der Anteil der Erneuerbaren Energien an der hessischen Stromerzeugung über 50 Prozent, den größten Anteil hat die Windenergie. Aktuell drehen sich 1.158 Anlagen mit einer installierten Leistung von 2.420,5 Megawatt.
Maßnahmen für schnellere Genehmigungen und schnelleren Windenergieausbau in Hessen:
Hessen ist eines der wenigen Bundesländer, die ihre Windenergievorranggebiete, wie sie der Bund von allen fordert, längst in den Teilregionalplänen Energie ausgewiesen haben:
- Insgesamt sind 1,9 Prozent der Landesfläche als Windenergievorranggebiete ausgewiesen.
- Diese Windenergievorranggebiete profitieren erheblich von der EU-Notfall-Verordnung. Denn hier wurde die strategische Umweltprüfung im vorgelagerten Planverfahren bereits durchgeführt. Darüber hinaus liegen sie weit überwiegend außerhalb naturschutzfachlich besonders wertvoller Räume wie Naturschutzgebieten oder dem Nationalpark.
Es wurde gemeinsam mit den Naturschutzverbänden eine Verwaltungsvorschrift entwickelt, der es den Genehmigungsbehörden leichter macht, weil nicht jeder Einzelfall geprüft werden muss, der Artenschutz aber trotzdem ernst genommen wird. Um windenergiesensible Vogel- und Fledermausarten zusätzlich zu stärken, wurde ein landesweites Hilfsprogramm auf dem Weg gebracht. Im Rahmen des Programms ist es gelungen, bereits für mehrere Arten konkrete Maßnahmen außerhalb der Windenergievorranggebiete umzusetzen:
- Circa 80 Prozent aller hessischen Schwarzstorchhorste sind durch nutzungsfreie Schutzzonen oder Naturwälder geschützt, außerdem wurden habitatverbessernde Maßnahmen zugunsten dieser Art in mehreren Forstämtern umgesetzt.
- Zum Schutz der Fledermausarten Abendsegler und Kleinabendsegler wurden 14 nutzungsfreie Schutzzonen mit einer Gesamtgröße von 164 Hektar eingerichtet, hinzu kommen zahlreiche Flächen mit fledermausfreundlicher Bewirtschaftung.
- Spezielle Maßnahmen wurden zum Schutz der Mopsfledermaus im Staatswald ergriffen.
Schutzzonen für den Rotmilan
Die Einrichtung von Schutzzonen für den Rotmilan steht unmittelbar vor der Umsetzung. Weitere Maßnahmen für verschiedene Fledermaus- und Vogelarten, etwa den Wespenbussard, werden folgen.
Seit mehreren Jahren werden Studien durchgeführt, um das Flugverhalten des in Hessen besonders häufig vorkommenden Rotmilans besser kennen zu lernen. Außerdem wurden Maßnahmenräume für windenergiesensible Arten wie den Rotmilan entwickelt. Diese sind schon jetzt ökologisch wertvoll, sollen aber durch Ausgleichsmaßnahmen und Artenhilfsmaßnahmen weiter aufgewertet werden.
Es wurde Personal aufgestockt
- In den Regierungspräsidien wurde knapp ein Drittel mehr Stellen für die Genehmigungen geschaffen
- Im VGH Kassel wurde ein spezieller Wind-Senat geschaffen: Damit gibt es nun zwei Senate mit ausreichendem Personal, die die Verfahren bündeln und damit Verfahren beschleunigen.
Mit den Positiven-Energie-Wochen wurden von der Landesenergieagentur (LEA) Hessen vor Ort diejenigen mobilisiert, die die Vorteile der Windenergie sehen: regionale Wertschöpfung, Unabhängigkeit, Klimaschutz, Arbeitsplätze.
Im Hessischen Energiegesetz wurde festgelegt, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt.
Es wurde eine Änderung der Hessischen Bauordnung im Landtag eingebracht, mit der klargestellt werden soll, dass der Ausbau von Zuwegungen insbesondere für Windenergieanlagen weiter baugenehmigungsfrei bleiben soll.
Durch die bundesrechtlichen Neuregelungen im Baugesetzbuch wurde insbesondere das Repowering von Windenergieanlagen erleichtert. Anders als bisher können in Hessen solche Vorhaben dann auch außerhalb der regionalplanerisch festgelegten Windenergievorranggebiete durchgeführt werden, sofern dem keine sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen